Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

*) S. O. A. 1843, Nr. 124. 
2 ) S. O. A. 1848, Nr. 10.975. 
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Salzhandel, Mittel und Wege. 
I. Zu Wasser. 
1. Der Weg auf der Traun. 
Nur wenige Jahre nach der Wiederkehr der Ruhe und 
Ordnung im Lande behielt das Oberamt die Salzverschiffung 
auf der äußeren Traun noch bei, 1825 war es ihrer und 
damit auch aller durch die Schiffahrt bedingten Leistungen 
enthoben. Auf die innere Traun hingegen hatte diese 
Umstellung keinen Einfluß, die Naufahrt und der Gegen* -1 
trieb von Hallstatt und Ischl nach Gmunden und umgekehrt 
sowie die Sicherung des Fahrweges und die Regelung des 
Fahrwassers blieben nach wie vor dem Salzamte überlassen. 
Das einzige Hindernis auf der Gegenfahrt, der wilde Laufen, 
war durch den Windenzug längst behoben und die hiefiir 
zu entrichtende Abgabe bereits im Reformationslibell vom 
Jahre 1656 festgelegt worden. Die darin vorgeschriebenen 
Gebühren erfuhren jedoch 1843, weil veraltet und mit der 
Zeit willkürlich abgeändert, eine zeitgemäße Regelung 1 ). 
1848 löste das Oberamt das Pachtverhältnis mit dem Win* 
denmeister auf und stellte einen stabilen Holzknecht für den 
Windenzug an, den es je nach der Größe und Ladung der 
einzelnen Schiffe im Gedinge entlohnte 2 ). Ein Jahr später 
wurde das baufällig gewordene ärarische Windenmeisterhaus 
in Laufen umgebaut, 1851 aber durch die Auflassung der
	        
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