Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

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Die Salzstätten. 
eine ausführliche Darstellung der damaligen Lage. „Die 
wachsenden Ansprüche der Forste des Ausseer Bezirkes 
durch die Bevölkerung und die durch die Einführung von 
Viehsalz zu erwartende größere Erzeugung von Sudsalz 
machen die Frage zeitgemäß, ob der Betrieb des Grubegger 
Hammerwerkes als bedeutendes, Holz konsumierendes Eta* 
blissement überhaupt in der Nähe der Saline noch gerecht* 
fertigt erscheine. Dann, ob anstatt dieses größeren Betriebes 
nicht eine Erweiterung der Amtschmiede in Ebensee erfol* 
gen könne. Hiefür spricht der Umstand, daß die Anwen* 
düng der gewalzten Bleche und der Dampfkesselnietung 
nichts zu wünschen übrig lasse, so daß die Erzeugung von 
geschmiedeten Blechen für alle Salinen bald ganz entfallen 
werde. Auch das Rundeisen wird von den Walzwerken be* 
sorgt werden müssen. Damit werde der wirkliche Bedarf, 
den Grubegg für die Salinen noch liefern könnte, sich bald 
auf lauter Eisengattungen beschränken, die immer besser 
und billiger aus der Privatkonkurrenz erlangt werden können 
als durch die Erzeugung in eigener Regie“ 651 ). Die Entscheid 
düng des Ministeriums über diesen von Plentzner treffend 
unterstützten Antrag ist erst nach 1850 gefallen. 
Die für die oberösterreichischen Salinen verfertigte Ware 
kam zuerst in das Eisenmagazin nach Aussee, von wo sie die 
im Offertwege bestellten und vertraglich gebundenen Fräch* 
ter übernahmen und über den Pötschenpaß nach Steeg brach* 
ten. Der Fuhrlohn betrug etwa 9 Kreuzer für den Zent* 
ner 652 653 ). Außer den ärarischen Bestellungen setzte Grubegg 
viel Eisen auch an die Privatschmiede der Umgebung ab. 
Die Saline Aussee als Eigentümerin des Hammerwerkes 
hatte nämlich wie jeder ändere Hammerwerkbesitzer das 
Recht, das erzeugte und für den eigenen Bedarf entbehrliche 
Eisen beim Werke selbst, sowie in auswärtigen Niederlagen 
zu verkaufen. Bürgerliche Eisenhändler fühlten sich dadurch 
beschwert und verlangten — freilich vergeblich — die Auf* 
hebung des Ärarial*EisenVerschleißes 658 ). 
651 ) Präs. 1850, ZI. 90. 
652 ) S. O. A. 1830, Nr. 62; 1841, Nr. 62; 1843, Nr. 62. 
653 ) S. O. A. 1839, Nr. 62.
	        
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