Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

Schiller wird Salzoberamtmann, 
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74. Lebens* und 51. Dienstjahre, tief betrauert vom ganzen 
Salzkammer gute, dessen Bevölkerung ihn wie einen Vater 
ehrte und liebte. Er war mit Gräfin Klobusitzky verheiratet. 
Wenige Jahre vor seinem Tode hatte Lenoble noch der Re* 
gierung bei der Errichtung von Seesalinen im Küstenlande 
wertvolle Dienste geleistet und war dafür mit dem Leopold* 
Orden ausgezeichnet worden. 16 ) Bis zur Ernennung eines 
Nachfolgers führte der rangälteste Ober amtrat v. Adlers* 
bürg die Leitung des Salzamtes. 17 ) 
Große und einschneidende Veränderungen im Organis* 
mus des Salinenwesens standen nunmehr in Aussicht, deren 
Durchführung die volle Kraft eines rüstigen und verant* 
wortungsbewußten Leiters erforderte und die in Angriff zu 
nehmen, man sich in Wien zu Lebzeiten des greisen Lenoble 
offenbar scheute. Bis zur Entscheidung über seinen Ersatz ver* 
gingen Monate, erst am 17. März 1824 ernannte der Kaiser 
den Hofrat der allgemeinen Hofkammer, Franz Ferdinand 
v. Schiller, zum Salzoberamtmann in Gmunden (Taf. II). 
Die Wahl hätte nicht glücklicher sein können, Schiller ver* 
einigte alle Eigenschaften in sich, die seine überragende 
Stellung als Führer des größten industriellen Unternehmens 
der Monarchie zu einer Zeit nötig hatte, in welcher die 
technische Entwicklung ungestüm vorwärts drängte und alles 
Rückständige kraftvoll zu beseitigen war, weil die ge* 
schwächte finanzielle Lage des Staates die größte Wirt* 
schaftlichkeit der Salinenbetriebe erheischte. Wie sein Vor* 
gänger, war auch Schiller sehr gut gestellt; nebst den Status* 
mäßigen Bezügen als Hofrat erhielt er noch eine Personal* 
Zulage von 1000 Gulden jährlich, wodurch er in dem Genüsse 
desjenigen höheren Gehaltes blieb, den er schon früher als 
Hofmittelsrat der Hofstelle besaß. Dazu kamen jährlich 
80 Klafter Holz zum ermäßigten Preise, 60 Metzen Korn un* 
entgeltlich, 10 Pfund Saiblinge und 10 Pfund Forellen eben* 
falls gratis, 5 Gulden Opfergeld, etwa 50 Gulden Siegelgeld 
von den herrschaftlich Wildensteiner Untertanen, bei 250 
Gulden Juramentgelder von den Salzfertigern beim Dienst* 
16 ) S. O. A. 1823, Nr. 9. 
17 ) Präs. 1824, Z. 44.
	        
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