Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

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Das Salzamt 
I. Geschichtliches und Organisation. 
Josef L e n o b 1 e, Freiherr von Edlersberg (Taf. I), nach 
dem Tode Verniers im Spätherbst 1816 von Aussee nach 
Gmunden zurückberufen, war schon 67 Jahre alt, als er die 
Leitung des Salzober amtes übernahm. Die üblen Nach wir« 
Lungen der Franzosenzeit waren noch nicht überwunden und 
der im vierundvierzig jährigen strengen Dienste ergraute Amt« 
mann nicht mehr fähig, sie zu meistern und in die zerrütteten 
Verhältnisse mit fester U and ordnend einzugreifen. Die Lan« 
desregierung, vom Leiter des Kreisamtes in Steyr, Josef 
Greutte, unterstützt, vermochte, ohne auf ernstlichen Wider« 
stand zu stoßen, ihren Einfluß auf die wirtschaftliche Geba« 
rung im Kammergut zu erweitern, sie entzog unter anderem 
dem Salzoberamte die Tarifhoheit über die privaten Seefuh« 
ren und das Anweisungsrecht von Nutzholz aus den ärari« 
sehen Wäldern für das holzverarbeitende Gewerbe 1 ). Das 
1821 in Linz errichtete Stadt« und Landrecht wieder nahm den 
Pflegämtern des Kammergutes das Urteil über alle kriminel« 
len Untersuchungen ab 2 ). Die Hofkammer selbst schränkte 
den Wirkungskreis des Salzamtes in Bausachen insoweit ein, 
daß alle größeren Baureparaturen über 500 Gulden und auch 
solche mit geringerem Aufwande, wenn damit eine Erwei« 
terung oder Umgestaltung der Gebäude verbunden war, der 
höheren Genehmigung bedurften. 3 ) Die Ausführung der 
*) L. R. A. 1817—14; S. O. A. 1821, Nr. 14. 
2 ) S. O. A. 1821, Nr. 14. 
3 ) S. O. A. 1821, Nr. 13; 1823, Nr. 46.
	        
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