Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

Grubengeleuchte. 
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62 ) S. O. A. 1851, Nr. 1322. 
« 3 ) S. O. A. 1821, Nr. 11. 
M ) S. O. A. 1841, Nr. 95. 
nicht befriedigen, auch entsprach eine für alle drei Salzberge 
gleiche Schichteneinteilung nicht den verschiedenen örtlichen 
Verhältnissen. Wie im Abschnitte „Arbeiterentlohnung” 
noch gezeigt werden soll, beharrte die Arbeiterschaft auf 
ihrer Forderung nach Berücksichtigung ihrer häuslichen Be* 
dürfnisse, und das Salzamt ließ es an seinem Beistände und 
an Gegenvorstellungen nicht fehlen. 1851 erreichten die Hall* 
stätter Bergarbeiter dann doch die Bewilligung, die 48*Stun* 
den*Woche in acht sechsstündigen Schichten durch Abkür* 
zung der bisherigen Ruhezeiten in fünf Tagen verfahren zu 
dürfen, so daß sie schon Freitag den Salzberg verlassen und 
den ganzen Samstag zur Besorgung der Hauswirtschaft be* 
nützen konnten 62 ). 
Als Berg jungen oder Manipulationszöglinge, meist Söhne 
von Aufsichtsorganen, durften 1821 nur wenigstens zwölf* 
jährige, mit Schulzeugnissen versehene Knaben aufgenom* 
men werden, deren Anzahl in Ischl acht, in Hallstatt zwölf 
nicht übersteigen sollte. Sie dienten anfangs unentgeltlich 
und erhielten nach einer Probezeit bei befriedigender Lei* 
stung zuerst 38 Kreuzer, später 1 Gulden 6 Kreuzer C. M. 
wöchentlich nebst acht Metzen Hofkorn im Jahre. Es war 
dem Amte verboten, sie als Tagschreiber zu verwenden und 
so ihren Berufsgeschäften zu entziehen oder gar doppelt — 
als Zögling und Diurnist — zu entlohnen 63 ). 1831 waren von 
den sieben systemisierten Bergzöglingen in Ischl wie in Aus* 
see je vier in der I. und drei in der II. Klasse, in Hallstatt 
zehn Stellen zu besetzen und zur Hälfte in eine der beiden 
Klassen einzureihen. Der Wochenlohn betrug in der I. Klasse 
1 Gulden, in der II. Klasse 1 Gulden 18 Kreuzer, das Hof* 
körn erhielten die Zöglinge im normalen Ausmaße 64 )- Die 
Zahl der Zöglinge ging später stark zurück. 
Grubengeleuchte. Das Unschlitt blieb auch wei* 
terhin der ausschließliche Brennstoff für die Grubenlampen, 
das Oberamt vergab die Lieferung halb* oder ganzjährig im
	        
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