Volltext: Volksgesundheit im Krieg I. Teil (I. Teil / 1926)

SANITÄTSSTATISTIK DER ARMEE. 
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V. Nachweisung 
der Zm und Abgänge bei den Rekonvaleszentem Abteilungen 
der Ersatzkörper der gesamten österreichischmngarischen bet 
xvaffneten Macht in den Jahren 1915,*) 1916 und 1917. 
(Siehe Tabelle VI.) 
Zur Entlastung der Sanitätsanstalten bei der Armee im 
Felde und im Hinterlande wurden bei den Ersatzkörpern der 
österreichischsungarischen bewaffneten Macht eigene Rekon* 
valeszenten*Abteilungen errichtet. Für die Aufnahme in diese 
kamen in Betracht: Verwundete und Kranke, deren persönliche 
Verhältnisse den Übertritt in die Privatpflege nicht gestatteten, 
oder welche aus disziplinären Gründen in diese nicht abgegeben 
werden durften, ferner Leichtverwundete und Leichtkranke, die 
keiner spitalsmäßigen Pflege mehr bedurften, jedoch die Dienst* 
tauglichkeit noch nicht erreicht hatten; weiters Mannschaften, 
die wegen Evakuierung von Sanitätsanstalten entlassen werden 
mußten, endlich Mannschaftspersonen, die während der Beur* 
laubung in die Privatpflege Ausschreitungen begangen hatten 
und deshalb vorzeitig einrückend gemacht werden mußten.**) 
Die Zugänge in den Rekonvaleszenten*Ab* 
teilungen betrugen: 3,668.828. 
Hievon entfielen: 
a) auf das k. u. k. Heer . 
» die k. k. Landwehr 
» » k. u. Landwehr 
b) auf das Jahr 1915: 
» » » 1916: 
» » » 1917: 
. . . 2,315.911 = 631*2 °/oo 
. . . 653.618 = 178‘1 °/oo 
. . . 699.299= 190*6 °/oo 
. . . 1,195.128 = 3257°/oo 
. . . 1,273.756 = 347*1 °/oo 
. . . 1,199.944 = 327*0°/oo 
1 des Gesamts 
Zuganges 
}des Gesamts 
Zuganges 
Der Gesamtabgang aus den Rekonvaleszenten*Abtei* 
lungen bezifferte sich mit 3,326.427. 
Hievon betrafen: 
a) das k. u. k. Heer 2,093.864 = 629'4 °/0„ » , „ 
die k. k. Landwehr 588.733 = 176'9%o des Gesamt: 
» k. u. Landwehr 643.830 = 193*5°/00 ' abganges 
*) Einschließlich der letzten Monate des Jahres 1914. 
**) Die Leitung des ärztlichen Dienstes in den RekonvaleszentensAbteiluns 
gen oblag den Chefärzten der Ersatzkörper; den ärztlichen Dienst daselbst vers 
sahen Zivilärzte gegen Bezahlung oder auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes.
	        
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