Volltext: Volksgesundheit im Krieg I. Teil (I. Teil / 1926)

AUSLÄNDISCHE KINDERHILFE. 
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Bedürfnissen weniger kranker Kinder abzulenken. Im allgemein 
nen soll der Grundsatz gelten, daß dort, wo Behandlung für 
kranke Kinder leicht erreichbar ist, die Arbeit der Fürsorge? 
stelle auf prophylaktische Maßnahmen und Bekämpfung der 
Unterernährung, Anämie und ähnlicher Übel beschränkt werde. 
Andererseits wird naturgemäß dort, wo andere ärztliche Hilfe 
nicht zu haben ist, an den Arzt herangetreten werden, jene Kin? 
der zu behandeln, die nicht zu einem privaten Arzt gehen 
können. In den meisten Fällen wird die Frage der Behandlung 
kranker Kinder unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen 
Verhältnisse gelöst werden. Der Fürsorgearzt soll außer der 
Kenntnis der Symptome und Behandlungen der verschiedenen 
Kinderkrankheiten noch eine Reihe von Gebieten genau ken? 
nen, welchen man sonst vom Standpunkte der praktischen Me? 
dizin nur geringe Bedeutung zuspricht. An dieser Stelle seien 
folgende erwähnt: 1. gründliche Kenntnis der normalen Ent? 
Wicklung des Kindes; 2. gründliche Kenntnis der Ernährungs? 
Störungen bei Säuglingen und Kleinkindern; 3. gründliche 
Kenntnis der ersten Anzeichen gewisser Kinderkrankheiten, be? 
sonders der Tuberkulose; 4. Verständnis für das Verhältnis der 
Verarmung zu den Ursachen und Behandlungsweisen von Kin? 
derkrankheiten; 5. richtige Unterweisung der Heimbesuche 
machenden Fürsorgerin in der Behandlung von Kinderkrank? 
heiten; 6. Methoden der Ausbildung in Fragen der Kinderfür? 
sorge. Um sich in diesen Gegenständen zu vervollkommnen, 
muß der Arzt, abgesehen von einer vorzüglichen medizinischen 
Ausbildung, auch jüngere Arbeiten auf dem Gebiete der sozia? 
len Gesundheitspflege kennen. Er muß volles Verständnis haben 
für die Bedeutung häuslicher Ausbildung bei der Behandlung 
der Unterernährung sowie für den Wert frischer Luft bei Kin? 
dern, die Anlage zur Tuberkulose haben; auch muß er die 
Wichtigkeit mütterlicher Pflege bei Verhütung der Sommer? 
Enteritis und die Stellung der Heimbesuchsdienst machenden 
Fürsorgerin in bezug auf Verhütung von Krankheiten richtig 
einzuschätzen wissen. Außerdem soll er Einblick in die soziale 
Fürsorge und verwandte Gebiete besitzen, die man gewöhnlich 
als nicht zur medizinischen Ausbildung gehörend betrachtet. 
Ärzte, die früher in dieser Richtung nicht tätig waren, befinden 
sich, besonders wenn sie eine Stellung übernehmen, an der keine 
Behandlung kranker Kinder vorgesehen ist, anfangs in recht un? 
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