Volltext: Sittengeschichte des Weltkrieges I. Band (I. / 1930)

Wer hat weder Mut noch Grütze im Kopf 
Und trägt doch das schwarzweiße Band am Knopf? 
Wer trippelt — den deutschen Frauen zur Schmach — 
Geputzten, verseuchten Französinnen nach? 
Wer schläft nur selten alleine? 
— Das sind die Etappenschweine! 
Wer packt beim geringsten Schießen den Koffer 
Und zittert vor einem Durchbruch von J off re? 
Wer schmiedet die dümmsten Latrinengerüchte 
Und macht uns’re freudigste Stimmung zunichte 
Durch Schwarzseherei und Gegreine? 
— Das sind die Etappenschweine! 
Und doch, ihr Wänste und Milchgesichter, 
Ihr aufgeblasenes, schlappes Gelichter, 
Wir möchten für euer erbärmliches Leben 
Nicht eine der stolzen Erinn’rungen geben. 
Uns winken Liebe und Treue — 
Ihr bleibt die Etappensäue!! 
Ein Frontschwein. 
Ähnliche Gedanken drücken sich in Liedern aus, die von den amerika¬ 
nischen Soldaten gesungen wurden. Nur ist hier der Gegensatz zwischen 
BEKANNTMACHUNG. 
Durch Urteil eines Feldgerichts beim Kai¬ 
serlich Deutschen Militärgouvernemenf Lukow 
in Garwolin vom 13. Juni 1916 ist der russische 
Staatsangehörige 
Franz Kuzlik aus Rossosch 
zum Tode verurteilt worden, weil er bis in die 
letzte Zeit hinein einen Revolwer besessen und 
sich des Besitzes desselben öffentlich gerühmt hat. 
Das Urteil ist heute nachmittag 10 Uhr in 
Garwolin durch Erschiessen vollstreckt worden. 
Lukow, den 24. Juni 1916; 
Der Mditärgouverneur. 
0BW1ESZCZENIE. 
Wyrokiem sadu polowego przy Cesarsko- 
Nlemieckim Lukowskim Gubernatorstwie Wo- 
jennem w Garwolime z dnia 13-go czerwca 1916 
roku zostal rossyjski poddany 
Franciszek Kuzlik z Rossoszy 
skazany na smierc "za to, ze do ostaTniego 
czasu posiadal rewolwer i publicznie chwalii 
sie tem. 
Wyrok zostal dzisiaj popoludniu o godzinie 
10 w Garwolinie, przez rozstrzelanie wykonany. 
Luköw, dnia 24 czerwca 1916 r. 
Gubernator Wojenny. 
24’ 
Wie leicht man sein Leben verwirkte 
Plakat aus dem besetzten Rußland 
Sammlung A. Wolff, Leipzig 
371
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.