Volltext: Sittengeschichte des Weltkrieges I. Band (I. / 1930)

Organische 
über die Aufstellung, Organisation, den Betrieb und militärische Leitung, 
häusern (Feldbordellen 
1. Benennung 
Die Feld- und Reserve-Freudenhäuser bilden einen integrierenden Bestandteil der 
Armee im Felde. Sie werden je nach ihrer Einteilung in Feldpuff Nr oder 
Reservepuff Nr. . benannt. 
2. Zweck 
Sie bezwecken die sexuelle Erleichterung der Offiziere und Mannschaft sowie die 
sexuelle Aufklärung der aus dem Hinterlande einrückenden Nachschübe, ferner tun¬ 
lichste Einschränkung homosexueller Ausschreitungen und onanistischer Umtriebe. 
3. Einteilung 
Bei jedem ITD.- und PTD-Kmdo. wird je ein Feldpuff (IFP. resp. KFP.) eingeteilt. 
Die Reservepuffs (RP.) werden je nach Bedarf vom KM. im Wege des AEK. (E. O. K.) 
einzelnen wichtigen Etappenstationen, Festungen, festen Plätzen zugewiesen. Sanitäts¬ 
anstalten, welche Rotkreuzschwestern im Stande haben, erhalten keine Feldpuffs zuge¬ 
wiesen, da gewissermaßen die dort befindlichen Angehörigen der bewaffneten Macht in 
der Lage sind, sich mit rechts- oder linkshändig bedienenden Frauenspersonen zu ver¬ 
sehen, außerdem würde die Dienstfreudigkeit des weiblichen Pflegepersonals bei den 
genannten Anstalten in erschreckender Weise nachlassen, was unbedingt vermieden 
werden muß. 
4. Zusammensetzung und Gliederung 
Die Feldpuffs gliedern sich in Stabssektionen und soviel Brigadesektionen, als das 
Korps (ITD.) Brigaden hat, ferner in eine Trainsektion. Die Sektionen umfassen den 
lokalen Verhältnissen entsprechend eine Anzahl von Untersektionen. 
5. Dienst- und Kommandoverhältnisse 
Die oberste Leitung der Feldpuffanstalten obliegt dem Chef des Feldpuffwesens 
für die gesamte bewaffnete Macht; er ist ein Hilfsorgan des KM. (5. Rangklasse) und 
führt den Titel Hofrat. 
Beim AOK. (EOK.) ist dessen Stellvertreter Feldpuffoberinspektor (6. Rangklasse), 
bei den AK. und AEK. sind je ein Feldpuffinspektor (7. und 8. Rangklasse) eingeteilt. 
Die Leitung eines Feldpuffs führt ein Feldpuffdirektor (9. Rangklasse). Ihm sind die 
Sektionsleiter, Feldpuffoffiziale (10. Rangklasse) oder Feldpuffakzessisten (11. Rang¬ 
klasse) direkt unterstellt. 
Die Untersektionen werden von in keiner Rangklasse eingeteilten Gagisten (Huren- 
waibel 1. und 2. Klasse) und Stabshurenwaibel befehligt. Als Hilfsorgan steht ihnen 
eine den Titel »Madame« führende Hurenmutter zur Seite. 
Die Feldpuffbeamten bilden einen eigenen Status. Sie können in Ermangelung provi¬ 
sorisch durch Offz. aller Standesgruppen, die ihre Impotenz amtlich nachweisen können, 
ersetzt werden. Adjustierung wird mit dem nächsten NVB. normiert, bis dahin schwarze 
Armbinde mit Gummifassung. 
6. Betrieb 
Als Grundsatz hat zu gelten, daß ein Offz.-Mädchen innerhalb 24 Stunden durch¬ 
schnittlich 6, eine Mannschaftshure 12mal zur Ausgabe behufs Füllung an die Bezugs¬ 
berechtigten zu gelangen hat. 
Die zulässige Benützungsdauer wird für Mannschaftspersonen mit 15 Minuten, für 
Ein berühmtes Erzeugnis der Sdiützengrabenliteratur, in unzähligen Masdiinen- 
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