Volltext: Das Salzfass 1932 (1932)

I I. Jahrg. Vereinsblatt der Heimatfreunde des Rupertiwinkels e. B., Laufen. 1932. 
1. Folge. Druck: Buchdruckerei Ried, Laufen. — Schristleitung: Dr. Wagner, Laufen. 
Ortsnamen des Amtsgerichtes Lausen'). 
Don Professor Ludwig Stein berger, München. 
Liner Anregung des 1' Herrn Oberregierungsrates Dr. Einhauser, Vorstand 
des BA. Laufen entsprungen, sucht gegenwärtige Arbeit, soweit ohne Augenschein 
und ohne Kenntnis der mundartlichen Aussprache möglich, also vom grünen Tisch 
aus, von den Ortsnamen (ON) des bayerischen „Rupertiwinkels" zunächst jene des 
Amtsgerichtssprengels von Laufen zu deuten. Wann sie mit einer Erklärung der 
MN des Amtsgerichtes Tittmoning und des Landbezirks des Amtsgerichtes Traun 
stein 2. Teil sowie der außerdem zum bayerischen Rupertiwinkel gerechneten Stücke 
der BAe. Berchtesgaden und Altötting ihren Fortgang nehmen kann, das muß 
bei der vielfachen Inanspruchnahme des Bearbeiters einstweilen im Schoße der 
Götter ruhen bleiben. Da im Texte möglichste Sparsamkeit mit Quellen- und 
Literaturangaben notwendig erschien, so soll das Wichtigste in dieser Hinsicht hier 
gesagt werden. Die urkundlichen Belege sind in der Hauptsache dem im H. Bd. 
stehenden monumentalen Salzburger Urkundenbuch (SU) W. Hauthalers und F. 
Martins (Register in den Bden. t u. 3) und^mit Hilfe von I. Widemanns Re 
gister den 8IV6 V6VUM Loiouvum entnommen. Aus dem 
Schrifttum habe ich außer Schmeller-Frommann, Bayer. Wörterbuch (Sm) und E. 
Foerstemann, Altdeutsches Namenbuch p, u. 2^, t9N— vorallem R. Voll 
mann, Flurnamenssammlung l9^6 (Vo) ausgiebig verwertet; daneben E. Wall- 
ner, Altbayer. Siedelungsgeschichte, l9^^(Wa), dieOstbaierischen Grenzmarken (MG), 
die Zeitschrift für Ortsnamenforschung (ZMNF) u. a. m. Die Anordnung des 
Stoffes folgt dem Ortschaftenverzeichnis für den Freistaat Bayern, l928, Sp. 
l56. ON, die in sprachlichem und sachlichem Betracht einer Erläuterung nicht 
bedürfen sind weggelassen. Unbezeugte Formen tragen Verweise innerhalb meiner 
Arbeit nennen an erster Stelle die einschlägige Gemeinde (G), an zweiter die ein- 
') Vor Aufhebung des Amtsgerichtes Tittmoning.
	        
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