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Das Bischöfliche Ordinariat.
Bei all dieser Fürsorge der kirchlichen Diözesanbehörde für die
religiösen Bedürfnisse der Verteidiger unseres Vaterlandes wurden auch
die in der Heimat Zurückgebliebenen nicht vergessen. Nicht um die
religiösen Bedürfnisse handelte es sich da in erster Linie, für welche ja
ohnehin durch die regelmäßige Seelsorge bestens gesorgt ist, sondern um
eine Fürsorge in zeitlicher Hinsicht, die eben durch die Kriegsverhältnisse
geboten erschien, — Gleich anfänglich erging ein Erlaß an die Geistlichkeit
(3. August 1914), auf die Bevölkerung beruhigend einzuwirken, auf¬
regenden und beängstigenden Gerüchten entgegenzutreten und vor dem
unsinnigen Ansammeln und Verstecken von Bargeld zu warnen. Es
erfolgten sodann AVeisungen zu einträchtigem Zusammenwirken beim
Hereinbringen der Ernte (Erlaß vom 3. August 1914) und wurden zu
diesem Zwecke auch die Feldarbeiten an Sonn- und Feiertagen gestattet
(Erlaß vom 28. Mai 1915 und 8. März 1916) — Weitere Erlässe bezogen
sich auf das Sparen mit Brot und Mehl, das Bestellen der Felder
(16. März 1915), den raschen Abdrusch des Getreides (20. November 1915).
ln allen diesen Fragen, die das Volkswohl betreffen und die Aushungerungs¬
politik unserer Feinde zu vereiteln den Zweck haben, mußte die Geistlich¬
keit belehrend und vermittelnd eingreifen. Vielfach wurde von den
k. k. Behörden darum ersucht; das Bischöfliche Ordinariat kam jederzeit
bereitwillig entgegen und der Klerus entsprach mit ebenso großer Bereit¬
willigkeit den Anregungen des Bischöflichen Ordinariates. — Dieses nahm
sich auch der infolge des Krieges vielfach arbeitslosen Künstler und
Gewerbetreibenden an. Ein Erlaß (15. April 1916) ermunterte den
Klerus, ihnen womöglich gerade in dieser Zeit Bestellungen und Aufträge
zuzuwenden.
Die k. k. S c h u 1 b e h ö r d e geriet infolge der zahlreichen Einberufungen
von Lehrpersonen in Verlegenheit, wie sie den Schulbetrieb fortsetzen
könne. Sofort und ungebeten richtete das Bischöfliche Ordinariat an die
Geistlichkeit einen Appell (10-August 1915), freiwillig und ohne Anspruch
auf Besoldung den Unterricht in einzelnen Schulklassen zu übernehmen,
wo es notwendig sei. Mehr als 170 Priester meldeten sich bereitwilligst
dazu und eine größere Anzahl von ihnen ist bereits im Schulunterrichte
tätig. — Auch die Förderung des freiwilligen Schützenwesens
wurde dem Klerus empfohlen (Erlaß vom 16. März 1915); daß dem vieler¬
orts mit Begeisterung entsprochen wurde, zeigt der Erfolg in unserem
Kronlande.
Wir kommen nun zu den Wohltätigkeitsakten, zu denen die
Diözesanbehörde Anregung gab oder denen sie Förderung angedeihen ließ.
Gleich nach Kriegsausbruch erging an den Klerus der Auftrag, regel¬
mäßige Kirchensammlungen für die verschiedenen sich ergebenden
Kriegsfürsorgezwecke zu veranstalten (Erlaß vom 3. August 1914). Es
wurden die Zwecke des Roten Kreuzes, der Katholischen Frauenorganisation,
die Fürsorge für die heimkehrenden Krieger und Kriegsinvaliden empfohlen
(Erlaß vom 16. März und 14. Mai 1915); in gleicher Weise die Sammlung
von Metallgegenständen (Erlaß vom 16. März 1915), von Sack¬
tüchern für die Soldaten im Felde (14. Mai 1915), von Wolle und
Kautschuk (14. September 1915 und 24. Mai 1916). Die Abgabe von
Kupfergegenständen, besonders Pauken aus Kirchen, wurde empfohlen
(16. Juli 1915) und für das notleidende p oln isehe Volk eine Sammlung
in den Kirchen veranstaltet (19. Dezember 1915). — In Nr. 13 des „Diözesan-
blatt“ vom 5. August 1916 ordnet der hochwürdigste Herr Bischof Doktor