Volltext: Kriegs-Album des k. u. k. Infanterie-Regiments No 23 / HADIALBUMA A CSÁSZ. ÉS KIR. 23. GYALOGEZRED

Die Tátigkeit des Militárgerichtes im Felde. 
lm Getümmel des Weltkrieges, wo in erster 
Linie die Gewalt und das Recht des Stárkeren 
die Hauptrolle spielt, ist trotzdem dér auf 
den Gesetzen basierenden Rechtsprechung 
ein würdiger Platz gesichert. Eine nicht zu 
unterschátzende Aufgabe wird dem bei jeder 
Truppendivision amtierenden Gerichte zu- 
teil, zu dessen Zustán- 
digkeit zeitweise etwa 
30,000 Soldaten, weiters 
die am Territórium dér 
Truppendivision befind- 
lichen Einwohner, die zűr 
Kriegsleistung verpflich- 
teten Zivilpersonen und 
schliesslich auch die 
Kriegsgefangenen gehö- 
ren. Diese vielen Personen, 
die nach Nationalitát, Zi- 
vilberuf, Sprache und Er- 
ziehung verschieden ver- 
anlagt sind, habén sich in 
Falién strafbarer Hand- 
lungen vor dem Feldge- 
richte zu verantworten. 
Die in Betracht kom- 
menden strafbaren Hand- 
lungen sind teils gemeine, 
teils reine Militárverbrechem, oder Vergehen. 
Schon infoige dér Natúr des Krieges ist auf 
viele Verbrechen Standrecht angeordnet. 
Nachdem das im Frieden ausschliesslich Sei- 
nerMajestat zustehende Recht dér Begnadi- 
gung für die Dauer des Kriegszustandes auf 
die Truppendivisionskommandanteii über- 
tragen wurde, so liegt in allén Falién die Ent- 
scheidung über Leben und Tód dér Verurteil- 
ten in dér Hand des jeweiligen Divisionárs. 
Dér Lohn eines Spions 
Egy kém jutalma. 
Die Zahl dér Straffálle ist nicht unbe- 
deutend. Oft ist das Feldgericht gezwun- 
gen — infoige örtlicher Verháltnisse — unter 
freiem Himmel, oder in einer verfallenen 
Hütte, inmitten ohrenbetáubenden Kano- 
nendonners das Gesetz anzuwenden, nichts- 
destoweniger werden die Urteile stets mit 
dér grössten Umsicht, bei 
Würdigung aller mildern- 
den Umstánde gefállt. Bei 
den Gerichtsverhandlun- 
gén versehen meistens 
Advokaten die Rolle dér 
Verteidigung, wofür im 
Frieden ein entsprechen- 
des Honorar gebührt: im 
Felde jedoch eilen die 
Rechtsanwálte inmitten 
dér Verteidigung des Va- 
terlandes blos auf Grund 
des beehrenden Vertrau- 
ens herbei umihren Klien- 
ten eine Milderung dér 
strengen Strafen zu er- 
wirken. Nachdem es be- 
kanntlich im Allgemeinen 
die Int ént ion ist, je weni- 
ger Soldaten dem Kriegs- 
dienste zu entziehen, wird dér Vollzug jeder 
Freiheitsstrafe ohne Rücksicht auf ihre Dauer 
vöm Divisionár bis zűr Demobilisierung auf- 
geschoben. 
Aus dem Vorhergesagten ist es klar, dass 
auch inmitten dér vérschiedensten Schrecken 
des Weltkrieges und inmitten dér blutigsten 
Kámpfe dér Wahlspruch : {(Fiai jusíiiia 
pereat mundus)) — noch Geltung hat . 
Hauptmannauditor Géza Vértes 
Justizreferent dér 32. I. T. D. 
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