Volltext: Die Stadt Braunau a. Inn und ihre Umgebung

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Sunden ist, hörten wir bereits gelegentlich der ge¬ 
schichtlichen Besprechung Braunaus. Die römische 
Mattigtalstraße bewahrte ihre Bedeutung das Mittel¬ 
alter hindurch, deshalb bildeten sich auch die an ihr 
liegenden Siedlungen zu Märkten aus, während 
solche in dem verkehrsarmen oberen Innviertel 
zwischen Mattig und Salzach vollständig fehlen. 
Jeder der drei Märkte hatte seinen mittelalterlichen 
Edelfitz. Mattighosen hatte einen karolingischen Wirt- 
fchaftshos, ein Besitz, der unter Heinrich II. dem Hei¬ 
ligen im Jahre 1007 auf die Bamberger Bischöfe 
überging. Diese entfalteten von hier und in noch 
ausgedehnterem Mähe von Sriedburg aus eine rege 
Kolonisatorische Tätigkeit. Sie traten dabei in die 
Spuren der alten Bbtei Monfee, die bereits im 8. und 
9. Jahrhunderte Besitzungen im Mattigtale hatte; 
Teichstätt 776, Helpfau 812, Maticha 823 urkundlich 
erwähnt. Bamberg verlieh Schloß und Herrschaft 
Mattighosen an die (Drtenburger, um 1400 erwarben 
es dann die fiuchler, die 1438 ein ßollegiatftift er¬ 
richteten. von den Ruchlern ging der Besitz an die 
bayrischen Herzoge über (1496). 
Stammsitz des Edelgeschlechtes der MauerKircher, 
dessen bedeutendster Sprosse der passauer Bischof Fried¬ 
rich Mauerkircher war (siehe Beschreibung der Brau- 
nauer Stadtpfarrkirche), ist das Schloß Spitzenberg. 
Das vor 1700 neu erbaute Schloß überragt heute noch 
auf hohem Burghügel den Markt. Das alte Schloß 
Uttendorf, das gleichfalls auf steiler sehne thronte und 
uns aus einem alten Stiche von lüening als starke 
Burg entgegentritt, ist heute spurlos verschwunden; 
kein Rest ist mehr zu sehen. Mit der Burg ging auch 
die alte Schloßkapelle unter, die neue wurde erst 
um 1710 erbaut. Bis zum Jahre 1481 gehörte der 
mächtige Edelfitz dem bedeutenden Geschlechte der 
Granse, die um das Jahr 1225 den tittendorfern 
folgten, von den Granfen ging der Besitz in die 
Hände der bayerischen Herzoge über. 
Wohl im Anschlüsse an diese bedeutsamen Edel¬ 
sitze bildeten sich die Marktrechte als Privilegien von- 
feiten der fürstlichen Besitzer aus. Die günstige Der-
	        
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