Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

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geleitet, die Kreisämter und Pfleggerichte wurden aufgelassen 
und die Justiz von der Verwaltung getrennt. 
In den Monaten Juli und August 1850 traten dte 
politischen Ortsgemeinden in's Leben, denen das 
Gemeindegesetz vom 17. März 1849 nebst dem eigenen selb¬ 
ständigen Wirkungskreise noch einen „übertragenen Wirkungs¬ 
kreis" einräumte. 
Als politische Behörden traten mit 1. Jänner 1850 die 
Bezirkshauptmannschaften in Wirksamkeit und zwar 
für das Jnnviertel zu Ried, Schärding und Braunau; letzterer 
waren die Gerichtsbezirke Braunau, Mauerkirchev, Mattig- 
hofeu und Wildshut unterstellt. 
Als Justizbehörden wurden die Bezirksgerichte nnd als 
Finanzbehörden die Steuerämter errichtet; die Urkundenver¬ 
fassung wurde den öffentlichen Notaren überlassen. 
Am 18. August 1855 wurde mit dem päpstlichen Stuhle 
das „Konkordat" abgeschlossen, wonach alle katholischen 
Erziehungsanstalten und Volksschulen der kirchlichen Ober¬ 
aufsicht unterstellt wurden. 
Der für Oesterreich unglückliche italienische Feldzug im 
Jahre 1859 hatte zur Folge, daß 1861 die landständischen 
Verfassungen beseitigt, die Landtage und der gesamtöster¬ 
reichische Reichsrat geschaffen wurden; letzterer wurde 1865 
wieder beseitigt. 
Im Jahre 1866 wurde Oesterreich wegen der Erbfolge 
in den im Jahre 1864 den Dänen abgenommenen Herzog¬ 
tümern Schleswig und Holstein mit Preußen in einen un¬ 
günstig ausgefallenen Krieg verwickelt, der durch den Frieden 
zu Prag abgeschlossen wurde; Oesterreich mußte an Preußen 
eine Kriegsentschädigung zahlen und an Napoleon III. Venetien 
abtreten, der es an Italien übergab. 
Die weiteren Folgen dieses unglücklichen Doppelkrieges 
waren: 1867 die Rückgabe der alten Verfassung an 
die Ungarn, die Verfassung vom 21. Dezember 
1867 für die österreichischen Krouläuder mit dem 
Reichstage in Wien und das Institut der Delegationen, 
welche aus je 60 Vertretern des österreichischen und ungarischen 
Reichstages zusammengesetzt sind und — für sich getrennt 
— die Angelegenheiten der auswärtigen Politik, des gemein¬ 
samen Heeres und der Reichsfinanzen behandeln. 
Für das geistige Leben in Oesterreich ist durch das 
Reichsvolksschulgesetz vom 14. Mai 1868 eine ganz
	        
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