Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

Im Jahre 1835 starb Kaiser Franz t. nach 43jähriger 
ereignisreicher Regierung; ihm folgte sein Sohn Ferdinand I. 
(1836—1848). Unter ihm geschah vieles für Landwirtschaft, 
Handel, Industrie und Verkehr; Straßen und Eisenbahnen 
wurden gebaut und die Schiffahrt.gehoben. Zur Förderung 
der Landwirtschaft entstand am 10. April 1845 die ober¬ 
österreichische Landwirtschaftsgesellschaft. 
Durch Verordnung vom 14. Februar 1845 wurde die 
Militärpflicht von 14 auf 8 Jahre herabgesetzt. 
Die Revolution im Jahre 1848, die ans Deutschland 
nach Oesterreich übergriff und in Wien ausbrach, nötigte 
dem Kaiser Ferdinand die Entlassung des hartnäckigsten 
Vertreters der unumschränkten Regierungsform, des Fürsten 
Metternich und die Gewährung einer Verfassung ab. 
Letztere befriedigte jedoch das Volk nicht und wurde sodann 
durch einen hiezu einberufenen Reichsrat abgeändert. 
Am 24. Juli 1848 trat der oberösterreichische Landtag 
zusammen, der die alten ständischen Rechte aufhob, den 
Grundsatz der Entschädigung für Robot und Zehent aus¬ 
sprach und Oberösterreich als unteilbares Erzherzogtum 
erklärte, wodurch die Absicht der Regierung, das Jnnviertel 
mit Salzburg zu vereinigen, vereitelt wurde. 
Durch die vom Reiehsrat umgewandelte Verfassung 
wurden die Grundrechte festgelegt, wodurch die Bauern end¬ 
lich freie Herren ihres Besitztums wurden, be¬ 
ziehungsweise, es wurden. der Untertanenverband abgeschafft, 
Zehent und Robot abgelöst und die Patrimonialgerichte auf¬ 
gehoben. 
Die Unterdrückung des Aufstandes in Ungarn und der 
Krieg mit Sardinien in den Jahren 1848 und 1849 legten 
auch unserem Lande große Opfer auf. 
Inzwischen hatte Kaiser Ferdinand am 2. Dezember 
1848 auf die Regierung verzichtet; da der nächftberechtigte 
Erzherzog Franz Karl der Thronfolge entsagte, übernahm 
dessen ältester Sohn als Kaiser Franz Josef I. die 
Regierung. Die Monarchie erhielt wieder die unumschränkte 
Regierungsform und die 1849 erlassene Verfassung kam nicht 
zur Ausführung; von den gewährten Freiheiten blieb nur 
die Aufhebung der Robot und des Zehents bestehen. Die 
oberösterreichischen Landesangelegenheiten wurden durch ein 
Landeskollegium unter dem Vorsitze des Statthalters
	        
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