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kammern in Holzzimmerung errichtet, welcher dazu biente,
bap tnbem Falle, als es ben Zehent-Untertanen infolge bes
vom Kaiser Josef II. erlassenen Gesetzes ber allgemeinen
Grundsteuer-Bemessung nach dem Ertrage ein-
fallen sollte, den uumuehr in Geld regulierten Pachtzins auf-
zukünben und sohin die Herrschaft genötigt wäre, den Zehent
vom Feld weg abholen zu lassen, das Getreide unter¬
bringen zu können.
Der Zehentstadel wurde im Jahre 1853 demoliert und
der gemauerte Kasten im Jahre 1883 abgebrochen, da einer¬
seits mit dem Jahre 1848 die Ablieferung von Zehentfrucht
ein Ende genommen hatte und die Lagerräume nachher nur mehr
zeitweise an Private vermietet, oder gelegentlich zur Unter¬
bringung von rasthaltenden Trnppentransporten verwendet
werden konnten. So kamen am 25. Juni 1848 etwa
1000 Mann der im Kriege mit Sardinien gefangenen
italienischen Truppen (Soldaten und Nationalgardisten) nach
Fnedburg, um einen Tag Rast zu hatten und im Getreide¬
kasten zu übernachten. Am 16. Jnli kam wieder ein Ge¬
fangenentransport von 281 Mann, sogenannte Crociati ans
dem päpstlichen Kirchenstaat, ein zusammengewürfeltes Ge¬
sindel, das zur Freude der Bewohnerschaft nach Nächtigung
tm Getreidekasten den Ort wieder verließ. Auch während
des Krieges mit Italien im Jahre 1859 diente der Getreide-
fasten als Unterkunftsstelle für ruhebedürftige österreichische
Truppen.
Durch den Teschener Frieden vom 13. Mai 1779
erhielt Oesterreich die am rechten Ufer des Jnn's liegenden
Teile Nieder-Bayerns zugesprochen und damit kam auch bas
Gericht unb bie Herrschaft Friebburg zu Ober-
Oesterreich.
Nachstehenb erscheint ein Verzeichnis der Pfleger, Pflegs¬
verwalter und Pflegskommisfäre sowie der Landrichter, Richter
und Gerichtsschreiber, die zum Teil noch unter den Kuchtern
und weiterhin unter bayrischer Herrschaft bis zur Ueber¬
nahme des Jnnviertels durch Oesterreich in Friedburg
tätig waren. Von letzterer Zeit an konnten die österreichischen
Gerichtsfunktionäre nicht lückenlos und mit bestimmter Amts¬
dauer ermittelt werden.