Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

Georg geweihte Kapelle, wo im Tabernakel das hochwürdigste 
Gut allzeit aufbewahrt wird und wo auch am Sonntag un¬ 
mittelbar nach dem Feste der seligsten Jungfrau das Kirch¬ 
weihfest, an allen Samstagen das heilige Opfer gefeiert 
wird, und welche Kapelle der Pfarrkirche unterstellt ist." 
Daraus geht hervor, daß dieser Schloßkapelle. die Befugnis 
des Messelesens erteilt war, was nicht bei allen Schlo߬ 
kapellen zutraf. Daß schon in den ersten Jahrhunderten des 
Burgbestandes der Kapelle ein eigener „Schloßkaplan" zu¬ 
gewiesen war, erweist sich aus einer Urkunde vom 14. Februar 
1385; dieselbe führt Konrad HI. den Knchler von Fried¬ 
burg und Konrad den Schöttinger als Mitsiegler des 
Verkaufsbriefes des Hanns von Niederhaft um den halben 
Hof zu Niedernhaft an Konrad den Rubinger, Kaplan 
zu Fried bürg an. Dieser Rubinger erscheint als einziger 
namentlich bekanntgewordener Schloßkaplan zu Friedburg, 
welche Stelle ohne Zweifel die Bischöfe von Bamberg bald 
nach dem Bau der Burg gestiftet hatten, um den Bewohnern 
derselben und dem am Fuße des Burghügels angesiedelten 
Volke Gelegenheit zum Beiwohnen eines Gottesdienstes zu 
bieten. 
In welche Zeit hinein die Bestallung eines eigenen 
Schloßkaplans sich erstreckte, ist aus keiner Urkunde ersichtlich; 
sehr wahrscheinlich dauerte diese nur bis zur Einsetzung des 
Pfarrers in Friedburg, da dadurch jede Notwendigkeit hiefür 
entfiel. 
Aus den niedergelegten Trümmern der Friedburg wurde 
im Jahre 1777 ein durchaus gemauerter zweistöckiger Ge¬ 
treide-- (Schütt-) Kasten von zirka 35 m Länge und 
entsprechender Breite erbaut; dieser war zur Aufschüttung 
und Bewahrung des herrschaftlichen Dienst- und Zehent¬ 
getreides bestimmt und enthielt drei Schüttböden. Bon den 
unteren Schüttböden wurde der in Friedburg bestandenen 
Salz Versilberung der halbe Teil als Salzmagazin 
überlassen und war von der nachherigen Landesregierung in 
Linz unterm 9. Juli 1799 verordnet worden, daß von Seite 
der k. k. Salzversilberung jährlich der Salherrschast ein Pacht¬ 
zins von 10 Gulden gezahlt werden soll. 
Oberhalb dieses gemauerten Kastens wurde einige Jahre 
später ein herrschaftlicher Zehentstadel mit zwei Dresch-
	        
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