Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

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harter Gericht samt dem Kirchenlehen zu Schälchen und 
allem Zugehör vom Hochstift Bamberg für den Betrag von 
24.000 Gulden gekauft zu haben und sich gleichzeitig zur 
Lehenschaft zu verpflichten. 
Ihrer Wichtigkeit und des Interesses halber wird diese 
letztere Urkunde nachfolgend im Urtext gebracht: 
1377. o. 0.11. Oktober (Sonntag nach St. Dyonisientag) 
„Ich Chnnrat vnd ich Hertneyd gebrueder die Kuchler vud all 
vnser erben veriehen1) vnd tun Eunt offenlich mit dihem brieff 
allen den di in an fehent oder hoerent lesen, daß wir mit 
guter Vorbetrachtung vnd mit rat gekaufft haben vnd chauffeu 
auch mit eraft dicz briefs die Burchk vnd festen genant friburg 
gelegen in dem Weilhart gericht in Ridern Beyern von dem 
Erwirdigen Hern Hern Lamprecht Bischofs zu Bamberg vnd 
von Hern Heinrich Techant, Vlrich von Tuuselt Schulmeister 
vnd gemeinchlich von dem Capitel dez selben Gotzhaws zu 
Bamberg vnd all irr nachkamen mit gerichteu, rechten nutzen, 
Herscheften vnd vrbari?), Sauten3), Waiden, wayden, wiltpctn4), 
vederspi?), vifchwahden6), wazzern, grczten7) vnd allen gewon- 
haytten, Manschaft vnd lehen, Stockch vnd ftain, Grund vnd 
Podem, gepato8) vnd vngepaw, beftifft9) vnd vnbestifft, besucht 
vnd vnbesncht mit allen eren vnd rechten, di dar zu gehörnt 
mit aller zu gehorunge, wie die genant sein nichczs auß ge¬ 
numen in aller Maß als vnser genediger Her Herr Lamprecht 
bischos zu Bamberg vnd sein fordern di stist vnd festen Friburg 
mit aller irr zugehörung in Weilhart gericht vnd in Rieder 
gericht vnd anders wo in eygens gewer10) Herpracht vnd ynn 
gehabt haben vnd mit namens das kirchenlehen zu schaticheu11), 
ausgenomen fürsten, Grafen, freyenlehen, die die vorbenant Hern 
in vnd (irrn) ftift selber behalten wollent, vmb vier vnd zwein- 
czig Tawsent gülden, die sie czu irem Goczhaws sichtigen") nuez 
angelegt vnd gechert haben vnd der wir sew gancz vnd gar 
zu rechter zeit gericht vnd beczahlt haben, an allen irn schaben 
vnd bie selben vier vnd zweinczig tawsent gülden phenning*) 
die wag all wol hetten, Auch ist getaidingt, daz wir bi vor- 
*) Man ist heute im allgemeinen nicht mehr in der Lage, 
historische Münzwerte richtig in die gegenwärtige Münzwährung 
umrechnen zu können. Dazu würde die Ermittlung nicht einzelner, 
sondern aller dies Verhältnis bestimmenden Faktoren gehören und zwar: 
des Nennwertes, Kurswertes, Metallwertes und der Kaufkraft des Geldes 
zu jeder in Frage stehenden Zeit und Gegend. Im allgemeinen galt 
1 Pfund Pfennige damals 240 Silberpfennige.
	        
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