Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

Allerdings kam es nicht selten bor, daß die Bauern¬ 
schaft eines einsichtigen und frommen Gutsherrn bei dessen 
Lebzeiten, oder durch ein Vermächtnis bon der Leibeigenschaft 
freigegeben wurde, um sie nicht zur Verzweiflung oder Flucht 
zu treiben; dies jedoch nur eine Ausnahme. Bei alledem 
blieb die große Mehrzahl der Bauern halb oder ganzhörig, 
oder leibeigen, das heißt außerhalb des Rechtes gestellt, jeder 
Willkür preisgegeben, mehr oder weniger als Sache behandelt 
und wurde berschenkt oder verkauft.*) 
Selbstberständlich unterschieden sich Bauernschaften, die 
ihre Bauernfreiheit bewahrten, bon den Hörigen und Leib¬ 
eigenen in ihrem ganzen Wesen ziemlich auffallend; schon 
chre Höfe und Dörfer sahen ganz anders aus, während die 
Hütten der anderen, aus Holz, Lehm und Stroh gefertigt, 
nur ein ärmliches Außere zeigten und ein elendes Wohnen boten. 
Der Freibauer in Oberschwaben, in der Schweiz, 
in Niederbaiern**) und Oesterreich besaß stattliche Häuser 
mit hinlänglicher innerer Ausstattung. Der rechte deutsche 
Bauer hatte bon seinen Altborderen die Gewohnheit über¬ 
kommen, lieber auf einem Einzelhof, als in einem Dorfe zu 
hausen und diejenigen Gemeinden, die ganz oder größten¬ 
teils als Freibauern bestanden, bildeten demnach ein weit¬ 
zerstreutes Dorf. 
' Adelige und geistliche Gutsherrn hatten mit der Zeit 
(vom 13. Jahrhundert angefangen) eingesehen, daß ihre 
Güter besser von freien Bauern, als bon trägen Leibeigenen 
bewirtschaftet wurden und es bildete sich nach und nach ein 
Pachtsystem aus, bei dem die Pächter, Maier genannt, 
ihre Gutsherrn entweder in Naturallieferungen oder Geld¬ 
beträgen entschädigten. 
Nicht biet besser, in mancher Hinsicht sogar noch 
ungünstiger, haben sich die Lebensverhältnisse der Bauern in 
der neueren Zeit, das ist im dritten Jahrhunderte nach dem 
Mittelalter hindurch gestaltet, bis durch die große Kaiserin 
Maria Theresia und den Schätzer der Menschheit, Kaiser 
Josef II. die Aufhebung der Leibeigenschaft und endlich im 
Jahre 1848 die gänzliche Befreiung bon den die Bauern¬ 
schaft drückenden Lasten eintrat. 
*) Siehe unter Teichstätt die Schenkung von fünf Leibeigenen 
an das Kloster zu Mondsee. 
**) Das Jnnviertel gehörte zu Niederbaiern.
	        
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