Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

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antragt durch Herbeilassung des hiesigen Hofwürths in dessen 
Biertelhausgarten in Unterplatz einen Weyer von 40 Sh uh 
lang und 15 Schuh droit graben zu lassen, wenn selber durch 
Jtobbothen bearbeitet und das nötige Holz hierzu vom k k. 
Forstamt zu bekommen wäre. 111. Soeben ließ auch der 
Sattlermeister und Böckenmühler in Mitte des Marktes in 
ihren Grasgarten ein Weiherl von zwanzig Schuh lang nnd 
Zehn Schuh brait gegen obige Bedingung graben. IV. Zur 
Aufbewahrung der Feuerhäggen und Laiteru machte sich Josef 
Schuhmacher verbindlich, nach seinen Gartenzaun 
in Mitte des Marktes zwischen ihm und dem Chyrurg Gast¬ 
geber einen Blatz anzulassen, solche Stücke anzubringen, 
wenn darüber ans sämtliche Friedburger Unkosten eine Dachuna 
gebaut würde. 
„ allen wäre aber der ganzen Bersamleten Gemeinde 
erwunschüch, sich widernm wie vorhin mit einem ordentlichen 
Nachtwächter zu versehen, wenn hiezu das Löbl. k. k. Land¬ 
gericht einen Auftrag ergehen ließe, und wenn auch das k. k. 
Jientamt wie vorhin das k. k. Landgericht Friedburg einen 
Bertrag ans dem höchsten Aerar begünstigen würde."' 
»Wird ratisizirt jedoch unter nachfolgenden Bedingnißen, daß 
a. jene bet der Feuerspritz Zugeteilten genau mit dem Dirigiren 
der Spritze unterrichtet sehen. 
b. daß in jedem Hans mindestens 2 Waßerehmer vorräthia 
steh befinden. 'a 
c. daß hinlänglich für bewegliche Waßerboding auf Schläuchen 
festgemacht gesorgt wird. 
Der Ortsvorsteher leitet übrigens das Ganze. Die Aus¬ 
stellung eines Nachtwächters ist lediglich Sache der Gemeinde 
und das Landgericht ist allerdings geneigt, die Bestättigung 
zu ertheilen, sobald die Gemeinde die Bezahlung der Kösten 
ausweist. ' 
, Uebrigens ist alle Jahr durch die Ortsvorstehung mit 
•oetziehung des Maurers und Zimmermeisters im Herbste die 
Feuerbeschau vorzunehmen, im Frühjahr in jedem Hanse mit 
Weißer gefüllte Bedinge aufzustellen. Das Aufstellen der Holz¬ 
rechen vor dem Haus ist strenge verbothen." 
Den 4. Julh 1822. 
K. K. Landgericht Mattighofen 
(Gerichts-Stampiglie) Gröbner, Landrichter.
	        
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