Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

feiernde Einholung besetzten Erntewagens, wobei es zum 
Abschluß an fröhlichen Gelagen nicht fehlt. 
Die christliche Kirche ersetzte die feierlichen D a n k 0 p f e r 
ber Germanen durch das mit Gottesbienst verbundene 
^rntedankessch das bet allen von den alten Germanen ab¬ 
stammenden Völkern Europas verbreitet ist. 
b. Ueber "Familien-Chroniken und Urkunden. In 
jedem größeren und, kleineren Volke bestehen bürgerliche und 
auch bäuerliche Familien, die auf Grund der oft aus früheren 
Jahrhunderten stammenden, von Geschlecht zu Geschlecht auf¬ 
bewahrten und überlieferten Familienpapiereu und Besitzdo- 
kumentevrhre uralte Abstammung weit zurückzuführen, bezw. 
nachzuwerfen ttt der Lage sind. Andere, minder besorgte 
Familien sind nur imstande, ihre Abstammung und Her- 
^r,,LUnier <5)mi”et§ auf bie ber Allgemeinheit zugänglichen 
barzutun, tn denen eine mehr oder minder ver¬ 
läßliche und reichhaltige Reihe alter Familiengeschlechter 
aufgerollt erscheint. Regel aber ist es leider, daß die über¬ 
große Mehrzahl bürgerlicher oder bäuerlicher Familien die 
Reihe der Voreltern kaum ein ganzes Jahrhundert hindurch 
zu nennen, geschweige denn die Beweispapiere hiesür vor¬ 
zubringen vermag. ■ ' 
.s"ur das hohe Interesse, das die Abstammung 
hi* s rer! L ,ln nimmt, die Verehrung, 
die den Eltern, Großeltern und Urahnen als Dankesschuld 
gezollt werden muß, hat Hier mitzureden, denn die Ahnen 
1“, Est die Grundlage zur behaglichen Existenz ge¬ 
legt Auch die materiellen Interessen kommen in der so not¬ 
wendigen Führung einer Familienchronik zum Worte. Gewiß 
lst es ferner von außerordentlicher Wichtigkeit, über den 
angestammten Besitz und Mitbesitz, über das Vaterhaus, den 
Grund und Boden sowie über wichtige Veränderungen im 
S“! !r Umfan9 ,ber letzteren sich jederzeit selbst Rechen- 
Ichctft ablegen zu können. Später einmal, wenn der Ernst 
I, Ergäbe oder Vererbung herantritt, bleiben dadurch 
"lT, ä« entschuldigende Vorwürfe der Nachkommen, 
nachträgliche Prozesse, Streitigkeiten innerhalb der Familie 
und nach außen erspart, und erworbene alte und neue Rechte 
sur die Familienmitglieder sowie Guthaben bleiben gewahrt 
in Erbschafts- und Stiftungsansprüchen, die so oft ungeahnt 
zu tage treten. Es kann daher nicht genug nahe gelegt
	        
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