Volltext: Konrad Meindl

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bratenes Kalbfleisch, geräucherte Zunge, Kipfel, Wein und Met 
und waren recht lustig." 
Am 28. Juni 1854 erhielt Meindl die Aufnahme in das 
Bischöfliche Knabenseminar auf dem Freinberg. Das ärztliche 
Zeugnis des Stadtarztes Dr. Heller lautete: Karl Meindl ist 
gesund, wohlgestaltet, gut genährt, ohne die mindeste erkennbare 
Krankheitsanlage; sohin zur Aufnahme in ein Erziehungs 
institut geeignet. 
Auf dem Freinberg blieb Meindl im Schuljahr 1854/55 
und dann bis zum 16. Dezember 1855. Das Institutsleben scheint 
dem zarten Knaben nicht behagt zu haben. Deshalb sollte er 
nun die öffentliche Schule besuchen und privat wohnen. 
In dem Zeugnis, das der Rektor des Freinbergs, Christoph 
Wilhelm, ausgestellt hat, heißt es, daß Karl Meindl sich in Hin 
sicht seiner moralischen Aufführung gesittet und im allgemeinen 
befriedigend verhalten habe. 
Im Maturitätszeugnis des Staatsgymnasiums Linz ist aus 
gewiesen: „Hat die Gymnasialstudien, und zwar den 1. Semester 
der ersten Klasse 1856 privat, den 2. Semester der ersten Klasse 
und die 2. bis 8. Klasse 1856 bis 1863 in Linz öffentlich 
beendigt." 
Meindl war ein musterhafter Schüler. In den Zeugnissen 
steht fast immer: Sittliches Betragen musterhaft, Aufmerksam 
keit gespannt; Fleiß unermüdlich. 
Im Untergymnasium unterrichtete ihn Professor Floridus 
Harrer in Religion und in der deutschen Sprache. Der Religions 
lehrer des Obergymnasiums war der Weltpriester Franz Bogner. 
Die Schule Ozlbergers genoß Meindl von der 4. Klasse ab, von der 
4. bis 6. Klasse in der griechischen Sprache, von der 5. bis zur 
8. Klasse in Geschichte und Geographie. Gleichzeitig war Ozl- 
berger Klassenvorstand. Den Deutschunterricht in den unteren 
Klassen erteilte Harrer, in den oberen Klassen Karl Greistorfer, 
der im Reifeprüfungsjahr 1863 seine Arbeit über die ober 
österreichischen Dialektdichter im Jahresberichte veröffentlichte. 
Am 27. Juli 1863 beendete Meindl feine Gymnasialstudien 
und erhielt ein Zeugnis der Reife zum Besuch einer Universität. 
Das Urteil in Geschichte und Geographie lautete: „Sichere Daten 
kenntnis, geordnete Darstellung."
	        
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