Volltext: Aschach, Eferding, Waizenkirchen und Umgebung

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Die Ausübung der Rechtspflege, für welche im Jahre 1852 
ein neues Strafgesetz und eine neue Strafprozeßordnung erschienen, 
wurden den k. k. Bezirksgerichten und Bezirks-Kollegialgerichten 
übertragen. Im Jahre 1851 traten Schwurgerichte ins Leben, 
wurden aber schon nach kurzer Dauer aufgehoben und erst im 
Jahre 1868 wieder errichtet. Für bestimmte Rechtsgeschäfte, be¬ 
sonders für die Urkundenverfassung, wurden die k. k. Notariate 
eingeführt. 
Im Jahre 1854 erfolgte die Durchführung einer neuen Or¬ 
ganisierung. Die politische Verwaltung und Rechtspflege wurden 
auf dem flachen Lande wieder vereinigt und an die Stelle der 
Bezirkshauptmannschaften, der Bezirksgerichte und Bezirks-Kol¬ 
legialgerichte traten die k. k. gemischten Bezirksämter. Bezüglich 
der politischen Verwaltung unterstanden sie den k. k. Kreisbehörden 
in Linz, Steyr, Wels und Ried, bezüglich der Rechtspflege dem 
zugehörigen k. k. Kreisgerichte, beziehungsweise dem Landesgerichte 
in Linz. 
Durch die vom Reichsrate in Wien im Jahre 1868 be¬ 
schlossene Trennung der politischen Verwaltung und Rechtspflege 
wurden, nachdem schon 1860 die Kreisbehörden aufgelöst worden 
waren, auch die gemischten Bezirksämter aufgehoben und traten 
für die politische Verwaltung wiederum die Bezirkshauptmann¬ 
schaften in Wirksamkeit, während die Rechtspflege den Bezirks¬ 
gerichten zugewiesen wurde. Gleichzeitig wurde bei dem Landes¬ 
gericht in Linz und bei den Kreisgerichten in Steyr, Wels und 
Ried das schwurgerichtliche Verfahren für Preßvergehen eingeführt 
und nach der Strafprozeßordnung vom Jahre 1873 auch über ge¬ 
meine Verbrechen ausgedehnt. 
Auch die kirchlichen Verhältnisse erfuhren seit der Zeit 
Josef IL eine große Veränderung. Die Regierung hielt zwar unter 
Franz I. und Ferdinand I. an dem Placetum regium, an der 
staatlichen Aufsicht über die kirchlichen Angelegenheiten fest, 
doch wurden verschiedene Einrichtungen zugunsten der Kirche 
gemildert. 
Unter Ferdinand I. erhielten die Jesuiten wieder eine Nieder¬ 
lassung in unserem Lande. Sie gründeten mit Unterstützung des 
Erzherzogs Maximilian von Este auf dem Freinberge bei Linz in 
dem von dem Prinzen erbauten Probebefestigungsturme ein Kol¬ 
legium, welches sie im Jahre 1848 auf kurze Zeit verlassen mußten; 
nach ihrer Rückkehr erhielten sie die Leitung des bischöflichen 
Knabenseminariums der Diözese Linz. 
Gleich im Anfange der Regierung unseres Kaisers Franz 
Josef I. wurde das Placetum regium aufgehoben, den Bischöfen 
der Verkehr mit Rom freigegeben und die Bewilligung zu neuen 
Klostergründungen erteilt. Im Jahre 1855 erfolgte der Abschluß 
des Konkordates, wodurch die Kirche wesentliche Rechte eingeräumt 
erhielt. Durch die Verfassung vom 21. Dezember 1867 und durch 
die Reichsgesetze vom 25. Mai 1868 wurden die der Kirche zu¬ 
gestandenen Rechte wieder dem Staate zuerkannt und am 30. Juli 
jeher üblich, mit diesem Titel auch die Vorsteher anderer Gemeinden zu 
bezeichnen.
	        
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