Volltext: Aschach, Eferding, Waizenkirchen und Umgebung

— Ol¬ 
der Zeit Ferdinands II. gegen die evangelische Lehre gehandhabt 
wurden, gab es auch in unserem Lande, namentlich im Salz¬ 
kammergut, noch viele heimliche Protestanten. Diese unterhielten 
unter sich Verbindungen und beteiligten sich auch zeitweise an 
dem evangelischen Gottesdienst in Ortenburg bei Passau, von wo 
sie auch die verbotenen Bibeln und protestantischen Bücher mit¬ 
brachten. Die durch Vermittlung der deutschen Reichsfürsten an 
den Kaiser gerichtete Bitte um Gewährung der freien Religions¬ 
übung wurde nicht erfüllt, doch ordnete der Kaiser eine Erhebung 
über die Zahl der Protestanten an. Als sich gegen 1200 Personen 
als Anhänger des Protestantismus bekannten, wurden neue Be¬ 
kehrungsversuche unternommen und die Widerstrebenden (zu¬ 
sammen 362 Personen) in den Jahren 1734 und 1735 auf Schiffen 
nach Ungarn gebracht und teils dort, teils in Siebenbürgen, da in 
beiden Ländern die freie Ausübung des Protestantismus gestattet 
war, angesiedelt. Ihr Besitztum in der Heimat wurde von den 
Obrigkeiten verkauft und der Kaufschilling nach Abzug des Frei¬ 
geldes und verschiedener Gebühren den Verbannten nachgeschickt. 
Kaiser Karl VI. starb am 20. Oktober 1740 ohne männ¬ 
liche Erben zu hinterlassen. Unter den schwierigsten Verhältnissen 
übernahm seine älteste Tochter Maria Theresia kraft der prag¬ 
matischen Sanktion1) die Regierung der österreichischen Länder. 
Die langwierigen Türkenkriege hatten die Finanzen zerrüttet, das 
Heer war in schlechter Verfassung, die Reichsfestungen wenig 
widerstandsfähig. Von allen Seiten traten Feinde auf, um der 
jugendlichen Fürstin das väterliche Erbe zu entreißen. Frankreich, 
von jeher der größte Gegner Oesterreichs, hatte den Plan einer 
förmlichen Teilung der österreichischen Länder entworfen und fand 
in dem bayerischen Kurfürsten Karl Albert ein williges Werkzeug 
seiner österreichfeindlichen Politik. Karl Albert ließ sich von 
Frankreich den Besitz von Böhmen, der deutsch-österreichischen 
Erbländer, ferner des Breisgaues (im heutigen Großherzogtum 
Baden) versprechen, Sachsen sollte das übrige der Sudetenländer 
erhalten, Spanien und Sardinien mit Oesterreichisch-Italien bedacht 
werden, Maria Theresia bloß als „Königin von Ungarn" gelten. 
Alle die genannten Mächte hatten somit die Garantien gebrochen, 
welche sie Karl VI. durch die Anerkennung der pragmatischen 
Sanktion gewährleistet hatten. 
Acht Jahre dauerte der blutige Kampf, in der Geschichte 
österreichischer Erbfolgekrieg genannt, welchen Maria Theresia zur 
Verteidigung ihres väterlichen Erbes führen mußte. Von den Knegs- 
*) Karl VI. hatte im Jahre 1713 ein Erbfolgegesetz, die pragmatische 
Sanktion, erlassen, welches folgende Hauptpunkte enthielt: 1. Die öster¬ 
reichischen Erbländer dürfen niemals geteilt werden. 2. So lange der Mannes¬ 
stamm des habsburgischen Hauses fortdauert, folgt dieser nach dem Rechte 
der Erstgeburt. 3. Nach dem Erlöschen des Mannesstammes folgt die weib¬ 
liche Linie nach dem Rechte der Erstgeburt, und zwar geht die Thronfolge 
zuerst über auf die Töchter Karls VI. und deren Nachkommen, dann auf die 
Josefs I. Dieses Erbfolgegesetz wurde von sämtlichen Ständen der öster¬ 
reichischen Erbländer angenommen und bemühte sich der Kaiser unter großen 
Opfern, auch die Anerkennung der europäischen Mächte zu erhalten. Wie 
die Mächte die geschlossenen Verträge beobachteten, ist oben zu ersehen.
	        
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