Volltext: Aschach, Eferding, Waizenkirchen und Umgebung

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jeder Fleischhacker ein Zeichen haben, dabei man erkennen mag, 
ob er ein Kuh- oder Ochsenfleisch feil habe.-' 
Die Weber arbeiteten nach der Weberordnung. „Es sollen 
auch ihre Tuch besichtigt und die gerechten Tuch mit einem son¬ 
deren Zeichen, wie in ihrem Handwerk gebräuchig, verzeichnet 
werden, damit kein Gefahr oder Argwohn sei." 
Die Schneider dürfen nicht zur HofFart, sondern nur zu 
Nutz arbeiten, bei Strafe kein Kleid der kaiserlichen Polizeiordnung 
zuwider anfertigen. „Es soll auch keinem fremden Schneider, der 
nicht im Markte Wazenkirchen zu Meister oder Burger angenommen 
worden, daselbst zu arbeiten gestattet sein." Desgleichen auch die 
Schuster, welche in eigenem oder fremdem Hause gegen Kost und 
Brot arbeiten. Jeder Schuster soll als redlicher, ehrbarer Meister 
,.jedes und alles Leder wohl schmieren, auch die Schuh mit 
Nähten nicht übereilen, nicht schlechte und böse Arbeit machen." 
Die Hafner verfertigen Häfen, Krüge, Becher, lasierte und 
und unlasierte Arbeit. Schlechte Ware wird bestraft und ist bei 
Legung des Handwerks verboten. 
Zimmerleutej Maurer und Taglöhner sollen „allezeit zu 
Morgens im Sommer, wenn die Sonne aufgeht, an der Arbeit sein 
und wann die Sonne niedergeht, wiederum von der Arbeit gehen." 
Sie sollen auch niemand mit dem Sold und der Löhnung wider 
Billigkeit beschweren, sondern „was christlich, ehrbar und recht 
ist, nehmen". 
Die Lederer sollen die Häute und Felle nach Handwerks¬ 
ordnung arbeiten „ehrlich, auch gerecht und gut." Die Häuser 
Nr. 2, 68, 77 und 78 waren Ledererhäuser. 
Die „Huter'1 sollen Filzmäntel, Filz und Hüte machen. 
„Einen alten Hut zu färben und für neu zu verkaufen" ist bei 
Strafe verboten. 
Ein altbürgerliches Gewerbe in Waizenkirchen war auch das 
Bad. Von alters her hausten Bader und Wundärzte auf dem Hause 
Nr. 44. Hier lebte und starb der um die Gemeinde Waizenkirchen 
sehr verdiente praktische Arzt Franz Pucher. Von jeher führten 
die Wundärzte in Waizenkirchen auch eine Hausapotheke. Im 
Jahre 1865 erhielt der Handelsmann Karl Hueber auf dem Hause 
Nr. 60 die Konzession zur Errichtung einer selbständigen Apotheke. 
Dieselbe wurde in dem von ihm gekauften Hause Nr. 59 eröffnet. 
Gegenwärtig ist Herr Josef Grimm im Besitze derselben. Als 
Arzt ist in Waizenkirchen Herr Oskar Pastl tätig. 
Bemerkenswert sind in den Marktstatuten auch die Be¬ 
stimmungen über die Wochen- und Jahrmärkte. Von den letzteren 
heißt es: „Zum Zeichen aber soll neben dem Pranger in der Mitte 
des Platzes eine Freiung sowohl an der durchgehenden Land¬ 
straßen an vier Orten sonderbare Fähnl mit dem Marktzeichen 
ausgesteckt oder gehängt werden, derohalben, daß alle War, 
Pfennwert und Gattung zu offenem freiem Kauf in den Markt 
gebracht werden dürfen." „Es soll zu jedem Jahrmarkt vierzehn 
Tage vorher die Freiung neben dem Pranger mitten im Platz mit 
dem Marktwappen und einem bloßen Schwert um 12 Uhr mittags
	        
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