Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

GRENZBESCHREIBUNGEN. 
I. Landgericht Schärding. 
a) Gräniz Beschreibung des churfürstl. Landgerichts Schärding, 
vorgenommen im J. 1618 durch den Landrichter Hans Veit 
von Leoprechting zu Grienau, renovirt durch dessen Nachfolger 
Hans Isac v. Leoprechting, dann durch den jezigen Landrichter 
Achilles Ilsung 1642. 
(Grenz-, Güter- und Volksbeschreibung des Landgerichtes Schärding Bd. IV 
Bl. 71 ff. im Allg. Reichsarchiv München.) 
I. Gegen W ernst ein zur Grafschaft Neuburg gehörig, zuerst 
1580 durch Landrichter Wolf Wilh. v. Maxlrain, Freiherr zu Waldeck, 
festgestellt. Oberhalb des Schlosses Wernstein der in den In fallende 
Neuhauserbach herum bis zum Haidoblbachl unterhalb Wernsteins, Das 
Malefiz war streitig, es konnte nur ein einziger Fall erwiesen werden, 
in welchem (1534) ein reisiger Knecht an das Landgericht Schärding 
überantwortet wurde. Zur Enklave gehörten zirka 40 Häuser. 
II. Gegen den Burgfried Passau.1 Eezeß ddo. 29. August 
1549 zwischen Herzog Wilhelm von Bayern und Bischof Wolfgang 
von Passau, betreffend den Burgfried der Instadt und die Herrschaft 
Yiechtenstein. 
1. Der Burgfried der ,Yhnstatt' wurde von neuen Dingen mit auf¬ 
gesetzten Marchsailen, gelegten Stainen und Marchbaumen vermarcht, 
richtig gemacht und ausgezeigt. ,Nemlich und erstens anfangs hebt sich 
der Purkfrid von dem Peitter Thor der Ihnstatt Passau an und gehet 
nach dem Ihn hinauf an den Schweinbach, so zwischen der Voglau und 
Hämperger Gründen von der Höhe herab in den Ihn fliesset, daselbst ein 
aichene Marchsailen aufgesetzt ist. Von da demselben Schweinpach auf¬ 
wärts neben Hämperger Gründ und Zaun daselbst zwen nacheinander 
stehend, mit Kreuzen zeichente Baumfridt; folgend neben den Schwendt- 
ner Gründen im Graben liegt ein Marchstein. In demselben Graben auf- 
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