Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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686 Strnadt. [378] 
Gerichts Underthans Gründen hinauf durch der Hafenberger Bayrischer 
und Schenperger Salzburgerischer ünderthanen bis gen Reüth und aber¬ 
malen zwischen der Hafenperger und ermelter Reither Gründen unzt von 
der Wittlstorfer Bayrischen Ünderthanen Grund, so obenher auch an er- 
melten Reithpauer stossen, verrer zwischen ermelten Witlstorfer und 
Jetendorferischen Gründen hinum uf Scherhaslach bis an die Furggerau 
zum Schiedgraben und in solichem Schiedgraben hinauf gen Furggern, so 
Bayrisch, dan weiter von dem Graben, den man nent den Land: oder 
Grichtsgraben, so der von Furggern oder Veichten Gründ voneinander 
schaidet, mitten durch den Hättensee bis an den Furt beim Steg unzt 
hinab zum Eck des Hätenpachs unterhalb des Stegs, welches thails dem 
Erzstüft Salzburg, wie das mit Marchstainen ausgezaigt, zuestendig, aber 
von dannen gehet die Gräniz widerum mitten durch den Hättensee in den 
Pirgtimpfl, da sich sonst vier Gericht nemlich Haunsperg, Lebenau, 
Wilzhut und Braunau schaiden. 
(A. a. O. 223 ff.) 
c) Grenzbeschreibung der Kameralherrschaft Matighofen gegen 
Süden vom J. 1791 (nach der im J. 1789 erfolgten Zuweisung 
des südlichen Teiles des Landgerichtes Braunau, wozu bemerkt 
wird, daß zur Pfarre Gstaig nach der historischen Beschreibung 
der Herrschaft Friedburg vom 22. April [5. Mai] 1802 die Ort¬ 
schaften Gstaig, Burgkirchen, Oichten, Hennergraben, Giezing 
und Gumperting gehörten).24 
Die Grenze macht gegen Süden den Anfang bei dem sogenannten 
Heiligen Kreuz-kirchl, so nunmehro abgebrochen ist, Markstein Nr. 19. 
Hier stossen die Pfarren Munderfing und Kirchberg, dann das Landge¬ 
richt Friedburg mit der Pfarre Matighofen zusammen, 
Pfarre St. Johann unter dem Landgerichte Friedburg, 
„ Henhard „ „ „ Mauerkirchen, 
„ Mosbach „ „ „ 
„ Heipfau „ „ Gerichte Uttendorf, 
„ Neukirchen „ „ Landgerichte Braunau, 
„ Burgkirchen „ „ „ Mauerkirchen, 
„ St. Georgen „ „ „ Braunau, 
„ Eggeisberg „ „ „ Wildshut, 
„ Moosdorf „ „ „ „ 
Das Holdenbachl bildet vom Widlstorfer Zaun die Grenze abwärts 
auf des Reischl zu Jedendorf Zauneck; von diesem geht man rechts ab-
	        
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