Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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Grenzbeschreibungen. 
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sein Sohn Wolf Christof von Taufkirchen, jetziger Besitzer, haben gleich 
den Besitzvorfahren von Schwarzenstein stets Hofmarchgerechtigkeit ge¬ 
übt. Kein Hofmarchsgezirk ausgezeigt. 
5. St. Peter, Achaz von Tannberg gehörig, spricht Hofmarchs¬ 
gerechtigkeit an. Niedergerichtsbarkeit zugestanden. Ohne Sitz, nur 
2 Bauern, 1 Sölde, 1 Weyerl. 
Sitze: 1. Sünzing des Wolf Puechleitner Niedergerichtsbarkeit. 
2. Müning, ohne Sitz, dem Wolf Christof von Baumgarten zu Ering ge¬ 
hörig. Niedergerichtsbarkeit. 
NB. zu Maurkirchen Amt. Auf der durch Wasen durchgehenden 
Landstraße steht die Gerichtsbarkeit dem Landgerichte zu. 
Aschpacher Amt. 
Hofmar chen: 1. Wilden au, Wolfg. Wiguleus von Ahaim gehörig. 
Keine geschloßene Hofmarch, da entzwischen etlich landgerichtische 
Gründ ligen, weshalb auch die Malefikanten nicht an einem bestimmten 
Ort, sondern nach Gelegenheit, wo man dergleichen Personen gefangen 
nimmt und am füglichsten von den Hofmarchsgründen kann ins Land- 
gricht bringen (so 1615 Hanns Egger gewest im Yogisang). Nieder¬ 
gerichtsbarkeit über die einschichtigen Unterthanen als einem Landsaßen 
vor Adel bestanden. 2. Neindling, ain Tafern und Purckstall, Rudolfen 
von Tachsperg gehörig, nicht geschloßen. 3. Pürach: 1 Tafern in einem 
Weyer, Hofbau, 1 Müle, 1 Bauerngut, etliche Sölden. Niedergerichtsbar¬ 
keit bestanden. 4. Leüten zunächst bei Aspach mit hölz. Sitz, Christof 
Hartneiden von Haunsperg geh. 3. Asp ach, Artlieben von Tachsperg 
geh. Hofmarksgerechtigkeit nur auf Schloß, Hofbau, die 2 Tafernen, 
2 Bauerngüter und etliche Sölden soweit die Tachtropfen reichen 
beschränkt. 
Sitze: l.Huebbei Metmach, Rudolfen von Tachsperg geh. Nieder¬ 
gerichtsbarkeit auf den Gründen. 2. Henhart, ein von Holz gezimmerter „ 
Sedlhof des Pass. Domkapitels, jetzt dem Propstrichter Wolf Tättenpeckh 
dem Jüngern zu Echßing verleibrecht. Hofmarksgericht innerhalb der 
Dachtropfen. Eben diese genießt auch die Rainerische Tafefn "und etliche 
Häuser zum Erb gehörig. 3. Mittlspach, ein Dörfl bei Henhart, dar¬ 
innen 1 Tafern und etliche Häuser, auch Hanns Christophen Rainer zum 
Erb gehörig. Niedergerichtsbarkeit. 4. Grienau samt Kirchel, dem 
Hanns Yeit von Leoprechting fürstl. Landrichter zu Schärding geh. 
Niedergerichtsbarkeit. 5. Eisengrätzham, Prunthal oder St. Yeith, 
Burgstall in einem schlechten Weyerl, Tafern mit Hofbau, Müle, Schmid
	        
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