Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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Strnadt. 
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Braunau, in welch letzterem der Lachforst und der nördliche Teil des 
Weilhartforstes begriffen waren. 
Kirscheneder Ester-Gattern des Kirschenedergutes an der Straße, 
K.-G. Forstern. 
24 (zu YIc, S. 378). Die Örtlichkeiten finden sich zu einem großen 
Teile auf den Pfleggerichtskarten von Matighofen und Wildshut, auf den 
Blättern 9 und 10 der Karte von Souvent und in der Karte von Schütz. 
25 (zu VIII, S. 387). In der Hauptsache sind die Örtlichkeiten in 
den berührten Kartenblättern enthalten. 
26 (S. 395). Gueilem: ein verunstalteter Name, der nur an Ort 
und Stelle zu erkennen sein wird. 
27 (zu VIIc, S. 400). Die Propsteiischen Untertanen, d. h. die 
Untertanen des Forst-Propsteiamtes Hohenkuchl (in den Pfarren Lons- 
burg, Waldzell), nicht des Propstgerichtes Ried des Domkapitels Passau. 
28 (S. 401). Hengst — Berg im Hausruck, westlich von der 
Straße von Frankenburg nach Ried. 
29 (zu Vlllb, S. 412). Eine teilweise detailliertere „Beschreibung 
des churfürstlichen Pfleggerichts Wiltshuet ganzen Gerichtszwangs, wie 
selbiges an in- und auslendische Gericht grenizt, auch an die darin ge¬ 
legne Hofmarchen und adeliche Siz anstost" aus der Wende des 17. Jahr¬ 
hunderts enthält der unter X (S. 438) erwähnte Kodex auf Bl. 33—39: 
Erstlich fangt sich vermög der bei diesem Gericht verhandtner alter 
Ehaftbücher und öftern ausgerichten und berittnen Grenizbeschreibungen 
der Gerichtszwang im Stainpach an und geth in solchem Pach hinaus bis 
in die Salzach mitten in die Naufarth soweit unzt sich der Simblinger 
Zwerchschlacht, der Zaun, welcher die Öttenaw und Simblinger Gründt 
schaidet, anhöbt, solcher Zaun geth, wie gehört, zwischen der Ottenau 
und Simblinger Augrindt hinauf an das Öster, so man den Huetgatern 
nennt, und schaidet dieser Zaun die churfürstl. Hofmarch Öttenaw und 
das churfürstl. Pfleggericht Wiltshuet, also daß enhalb des Zauns gögen 
Mitternacht die Hofmarchischen und herenhalb Mittagwerts die Land¬ 
gerichtischen Gründt ligent seint. 
Aus vorgedachtem Öster oder Huetgatern geet ein Haag über den 
Simblinger Perg hinauf bis an die Höche, von dannen wider ein Haag 
nach der Leutten des Öttenaw Pergs hinumb bis gehen Rizing, Gindt- 
höring und Sumerau. Alsdann höbt sich ein Zaun zwischen der Sumer- 
auers und der Gindthöringer Gründt an und geth hinauf gehen Sumeraw 
ins Öster, von solchem Öster geth ein Zaun hinder des Steppuechers 
Gründt hinumb in den Aichpühel. Aus dem Aichpühel wider ein Zaun
	        
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