Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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Strnadt. 
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Das Kreisarchiv zu München verwahrt unter der Rubrik: Gerichte 
des Inviertels (I. V.), Faszikel 74, Nr. 110, A, B 1913, Nr. 24 „Frt. Dhlt. 
Landtgericht Scherding Granitz Puechl die beritten 1580" ddo. 
15. Oktober 1580. „In Folge fürstl. Bevelchs ist die Greniz des ganzen 
Landtgerichts Scherding, als des Wernsteins gegen der Grafschaft Neu¬ 
burg am In übergelegen, volgents der Burkfridt Passau, der Herrschaft 
Viechtenstein an der Thonau und Landes Österreich ob der Ens hinumb 
an das Pfleggericht Riedt, alsdann des Markt Obernperg und abermals 
dem Gericht ßiedt durch Herrn Wolf Wilhelm Freiherrn von Machseirain 
zu Waldegk fürstl. Bayerischen Rath, Hofmarschalk zu München, Pfleger 
und Castner zu Schärding, auch Wolfen Wagner fürstl. Lantrichter da- 
selbs beritten, alle March abgangen und mit Yleis besichtigt, auch durch 
einen Maler in Abriß gebracht worden im Monat Oktober Anno 1580." 
Das Heft enthält auf 12 Seiten „die Greniz gegen Wernstein zur Graf¬ 
schaft Neuburg am In Herrn Grafen Juliusen von Salm gehörig und 
gerad gegen Neuburg übergelegen", auf 10 Seiten „Greniz gegen den 
Hochstift und Burgkfridt Passaw", auf 5 Seiten (8 Blättern) „Gräniz 
gegen der Herrschaft Viechtenstein zum Hochstift Passaw gehörig", auf 
15 Seiten (8 Blatt) „Landt Gräniz gegen Österreich Lands ob der Ens", 
auf 4 Seiten „Greniz gegen Burkfridt Obernperg". 
„Hernach volgt der Bericht aller in diser Grenizbereüttung für- 
komner und befuntner Irrungen und Mengel Iren fürstl. Gn. also zue- 
gefertigt und darauf ain Mappa und Abris der ganzen Landgreniz des 
Landgericht Schärding (fehlt heute) geen München geschickt worden": 
22 Seiten den „Gezirk Wernstain antreffent", 3 Seiten den „Burgfridt 
Passau belangent", 1 Seite ohne Eintrag „Irrungen der Greniz gegen der 
Herrschaft Viechtenstein", 14 Seiten die „Grenitz gegen Österreich Lands 
ob der Ens", bei welcher bemerkt wird, daß die Differenz zwischen den 
beiden Brückein beim Hochgericht in der Sallet nur 5 Schritte in der 
Breite und 10 in der Länge beträgt. 
Erwähnt wird, daß das älteste „Grenzpüchl" vom Jahre 1538 sei 
und allein die Greniz gegen das Land ob der Ens beschrieben. 
22 (zu II, S. 317, 351). Die Bezeichnung Weilhart und selbst 
Nieder-Weilhart wird noch im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts in 
rein geographischem Sinne gebraucht: so in der Matighofer Urkunde 
1479. 16. 6. die von Moritz von Tannberg zu Wasen an Dechant Leon¬ 
hard Lantrachinger verkauften Stücke und Güter zu Wising in der Pfarre 
Munderfing „am niedern Wsilhart" bezeichnet, obwohl selbe im Landge¬ 
richte Friedburg lagen, dessen Pfleger der edle und veste Thomas Apfen-
	        
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