Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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Grenzbeschreibuugen. 
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rückzusetzen, widrigens seinen Unterthanen der Blumbesuch herein ver¬ 
boten würde. 
,Von Puebmberg aus dem Dorf im Feld hinum auf den Gangsteig, 
volgents ist ain Rain im Yeld gerad ab das March bis an den Zaun. 
Von obbemeltem Zaun geet die Landgreniz mit dem Palchen bis 
an den Pach, der Mülbach genannt, underhalb des Zauns und Stegs ist 
es österreichisch, und haltens zum Panwasser, heroberhalb auf dem Bay¬ 
rischen ist es ein Freibach und gebraucht sich kain Tail des Pächls 
weiters als Eestandten, von dannen Schaidt die Wasserunsen, so herun- 
den den obgemelten Pach beriert, gerad hinauf zwischen beeder Landen 
Holzgründ, so gegeneinander Überligen, die Sallet5 genannt, unzt an das 
Prickl, darüber die recht Landstraß von Peurbach auf Schärding geht, 
welches Prickl die Landgerichtischen zu Aichet machen. 
NB. Dagegen aber zaigen die Österreichischen zu bemeltem 
Puebenberg im Dorf auf der rechten Hand in das ander Veld hinab, nach 
der Seiten auf die Wis im Boten Moß und über dise Wisen gerad hinüber 
auf die groß Sallet, durch die Sallet hindurch zu dem Eck der Strättwendt 
bis auf einen Graben, daselbst wellens herum in obbemelte Wasser- 
grueben oder Runsen und von dannen hin zu dem Prickl bey den Hoch¬ 
gerichten und volgents zwischen den Hochgerichten durch. 
Item wie man iezt (doch allein vergebens) vernimt, sollen die 
Österreichischen von Puebenperg hierüber auf den Landgraben, der ober¬ 
halb der Hochgericht uf St. Willibaldt zue aufgeworfen, zeigen wollen, 
das sie aber (dann mit den Hochgerichten stracks das Gegenspil zu er¬ 
weisen) nit thuen werden, die Hochgericht und diser Landgraben sein 
613 Schritt voneinander.' 
NB. Es waren 2 Prückl vorhanden, die nur 5 Schritt voneinander 
abstanden; das äußere (Peuerbach zu) wurde nach 1580 durch die 
Feldgüße von der Höhe herab verschüttet. Die Bayern hielten dieses 
äußere für die Grenze, die Peurbacher das innere (Schärding zu). 
Im ältesten Gränzbüchl vom J. 1538 hieß es: ,von Puebenberg aus 
dem Dorf Schaidt nach dem Steig ain Rain krad an bis in den Zaun und 
mitten im Loch6 hinauf bis zwischen beeder Gericht uf die Sallet/ 
,Yom selben die Wasser Runsen hinein zwischen beeder Hochge¬ 
richt bis an das Hag, von disem Hag dem Graben, der sich an dem Hag 
erhebt, der linken Hand hin und wider fort gerad hinab zum Schranken 
in Erleßbach7 gleich auf die Mitte des Gehülz der Praitau.' 
NB. Wurden Österreich. Seits viele Rodungen vorgenommen, so daß 
nicht mehr die Mitte des Holzes gilt.
	        
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