Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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Grenzbeschreibungen. 
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einen Circuit von ungefähr dritthalb Stund machete und alle die in diesem 
District, so undisputirlich in Bayrn herein gehört, entlegenen Unter- 
thanen in die Herrschaft Matsee hinaus marchete, da doch nach den 
vorhandenen Märchen das von ebengemelten Stigl am hagten krathen 
(sie) weg hinum in der Gufärtinger Holz und deren verlackten March¬ 
bäumen nach zu dem Stainheiffel, von welchem man nichts wissen 
will, das March geht. Von hier geht das Landmarch in den Graben 
hinunter gegen Guferting und von dannen nach den Marchbäumen in 
den Hölzern hinüber bis gegen Diernham zu einem Marchstein in der 
Point genannt, so zwischen zwei angeplezten Erlen liegt, von diesem 
wieder ein Stein über die Wiesen hinüber ganz im Eck der Point im 
Reitshamber feld zwischen der Reitshamber und Diernhamber Gründe, 
der vierte in äußern Ländern der Reitshamer einen Rain, und von dannen 
über zwerch auf das Reden Bachl. Ferner geht das Gem arch über Zwerch 
vom Reden oder Königsbachl81 im See hinum gegen Nieder-Trum, alda 
dann veraiög Vertrag die zu Matsee einkommenen Malefizpersonen durch 
des Gerichts Braunau Amtmann übernommen werden müßen. Von 
Niedertrum an bis gegen das Dorf Perwang findet sich keine 
ordentliche Yermarchung und Graniz, also das nicht eigentlich zu sagen, 
was für Salzburgische Unterthanen diesseits der Graniz zwischen beiden 
Orten Niedertrum und Perwang liegen. Zwei alte Männer sagen wol, 
daß die Forst- und Wildmeister die Granizen von Niedertrum über das 
Puch et hinauf gegen Perwang jederzeit beritten und gejagt haben, wo¬ 
gegen zwei andere gehört haben, daß die große im Feld zwischen 
Munden ham und Sin ham stehende Linde das March sein solle. 
Bleibt man nun bei diesem letzteren Landmarch,82 so kommen 
aus Bayrn in das Matseeische cum omni causa viele Güter und Unterthanen. 
Geht man dagegen den Märchen nach nemlich vom See hinauf über das 
Puchet nach den geplözten Prunen (sie) auf des Auer Graben und diesen 
bis auf den Zeller Graben der gegen Siglmoß ist, von dannen nach dem 
Graben am Grabensee und von diesen hinum auf den Eck Graben aber 
hinauf zu dem großen Eck: halt Marchstein bei der Gruben, von diesem 
geht die Graniz zwischen Edten und Creuz-Edt auf dem Fahrtweg gegen 
Pergham: so bleiben obgedacht viele Unterthanen und Güter im Land 
Bayrn. Unter Perwang an der Matig endet sich das Amt Munder- 
fing, dagegen hebt sich an das Amt Veldtkirchen, bei welchem sowie 
auch im Amt Eglsperg es keine Differenz gibt. 
(Akt ö. T., Fasz. 75, Nr. 81, im Kreisarchive München.)
	        
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