Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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Strnadt. 
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den Lateinern zugehörig, abgehen laßen und weiter hinum bei 100 Schritt 
gesezt und wollen, daß dieses jezige Bründl das Landmarch sei, während 
die wirkliche Graniz schnurgerade hinunter bis zu dem Kirchstigl, so von 
einer ausgehackten Eichen gewesen, aniezo aber ein Gatterl aldort ist, 
von dieser Stigl dann der Zaun hinum von der Stocket bis zur Braunauer 
Landstrassen und dem Gattern daselbst das March ist. Von diesem 
Gattern über die Braunauer Strassen geht das March im Zaun, jezund 
ein Zeilen Eichen bis zum Zaun zwischen der Straßwalcher und Haidinger 
Braunauer Unterthanen Gründen bis auf die Kössendorfer Säumer¬ 
straß, so man jezt Bayr Straß nennt, zu der Straßwalcher Kirchstigl, 
[befj welcher ein großer Stein liegt. Alda fangt sich wieder des 
Gericht Fry bürg Graniz an, welche gedachtes Gericht und das 
Salzburgische scheidet und reichet hinauf auf den schwendten Gattern, 
von dannen rechter Hand hinum an den Marchstein im Kreith, im Eck 
weiter zu denen Märchen im Holz hinauf, wo das erst der Creuzstein in 
der Mergelgrub, der ander an einen Stock ,beym ausstockhern' genannt, 
der dritt im Holz Land Holz, der vierte 50 Schritte von dem eisen Gatterl, 
ferner zu der groß eingebauten Eich über die Wiesen und weiters hinauf 
beim Piembaum vorbei bis zum breiten Gatterl am Tannberg, alwo 
gleichfalls eine große verlackte Eiche steht, von welcher die Graniz auf 
eine Tanne bei der Gunzer Wiese reicht. Von dieser Tanne gehet das 
March in den Kriegraben und vor diesem genante Dockenleithen 
bis zu dem alten Alberpaumb, ober welchem das Bründl und Gangsteig, 
wo man die Maleficanten sowol Bayrischer als Salzburger 
seits an einander aushändiget, von welchem Alberer aber man von 
Seiten Salzburg nichts wißen will, da doch solche Alber, von welcher noch 
dato ein Stock von ungefähr 2 Klaftern und daneben eine steinerne Platte 
an diesem Ort liegt; diese Alber scheidet folgende Gerichter: 
Matsee, Altenthann, Freyburg und Braunau, von welcher Alber 
dann das fernere March hinauf auf obverstandenes Bründl und Ort zur 
Auslieferung der Maleficanten. Von diesem scheidet es sich wieder herab 
an das Hag, wo die Stigl steht. 
Und an disem Ort fangt sich die große Graniz Differenz zwi¬ 
schen dem Gericht Braunau und dem Salzb. Gericht Matsee an, indem 
die Salzburg. Beamten nach sag der Braunauer Gerichtsdiener und Unter¬ 
thanen die Graniz behaupten wollen, das solche von erstgedachter Stigl 
oder Hag bis an des Grubers Braunauischen Gerichtsmans Hageck und 
von diesem über Granzing, Anhausen, Eoswinkl bis zu der großen Linden, 
welche im Feld zwischen Mundenham und Sinham steht, gehe, welches
	        
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