Volltext: Vom Eintreffen der serbischen Antwortnote in Berlin bis zum Bekanntwerden der russischen allgemeinen Mobilmachung (2 / 1919)

169 
hat ja Österreich tien Deutschlands gegen eine Vergrößerung öster- 
bereits erklärt reichs nach dem Krieg mit Serbien bzw. gegen ein 
völliges Zertrümmern des letzteren, was ich ohne 
Kommentar wiedergebe. 
Bezüglich der Mobilmachung sagten mir höhere 
Offiziere im Klub, daß ein Eingreifen oder Auf¬ 
halten derselben in Rußland bei den enormen Ent¬ 
fernungen unausführbar sei und nur Verwirrung 
hervorrufe; außerdem sei in Rußland %wischen dem 
Beginn der Mobilisierung und dem Anfang des 
Krieges noch ein großer Schritt, der noch immer 
zur friedlichen Auseinandersetzung benutzt werden 
könnte. 
Ich habe den Eindruck, daß man hier aus 
Angst vor kommenden Ereignissen mobilisiert hat 
richtig so ist es ohne aggressive Absichten und min erschreckt ist 
darüber, was man angerichtet hat. 
Chelius 
Nr. 446 
Der Botschafter in Rom an das Auswärtige Amt1 
Telegramm 156 Rom, den 30. Juli 1914 2 
Marquis di San Giuliano ist sehr alarmiert über Nachricht, daß 
die direkten Verhandlungen zwischen Österreich und Rußland abge¬ 
brochen seien. Es sei keine Frage mehr, daß Rußland zum Krieg 
bereit sei, und daß England an ihm teilnehmen werde. Sachliche 
Differenz zwischen Rußland und Österreich sei aber ganz gering, 
nachdem Österreich erklärt habe, keine Absichten, Territorium zu 
erwerben, zu haben. Es handelte sich darum zu wissen, was denn 
eigentlich nun Österreich wolle, und dann in Petersburg anzufragen, 
ob Rußland österreichische Absichten zulassen könne. Es sei absolut 
nötig, daß die k. Regierung mit Wien in Verbindung trete, nicht 
um Österreich zur Nachgiebigkeit zu bewegen, sondern nur, 
um die österreichischen Absichten und Forderungen festzustellen3. 
Dann könnten die anderen Mächte, hauptsächlich England, aber 
auch Italien, auf dieser Basis in Petersburg verhandeln, um euro¬ 
päischen Krieg zu vermeiden. 
1 Nach der Entzifferung. 
2 Aufgegeben in Rom 730 nachm., angekommen im Auswärtigen Amt io5 
nachm.; Eingangsvermerk: 30. Juli nachm. 
3 Siehe Nr. 457.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.