Volltext: Vom Eintreffen der serbischen Antwortnote in Berlin bis zum Bekanntwerden der russischen allgemeinen Mobilmachung (2 / 1919)

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angenommen. Wenn diese Maßregel wegen des skrupellosen jüdi¬ 
schen Elements, das auf jede Weise Geld zu machen versucht, eine 
gewisse Berechtigung hat, so ist doch ein vollständiger Zusammen¬ 
bruch des hiesigen Handels vorauszusehen. Schon jetzt finden im 
weiten Umfang Zahlungsverweigerungen statt. So hat einer der 
größten Eisenhändler, der auf drei Millionen geschätzt wird, dem 
Eisensyndikat »Prodameta« erklärt, daß er alle Bestellungen 
annulliere und nicht zahlen werde. 
Brück 
Nr. 423 
Der Staatssekretär des Auswärtigen an eine Reihe deutscher 
diplomatischer Vertreter im Ausland1 
Vertraulich! Berlin, den 30. Juli 19141 2 
Angesichts der Tatsachen, die die österreichisch-ungarische 
Regierung in ihrer Note an die serbische Regierung bekanntgegeben 
hat, müssen die letzten Zweifel darüber schwinden, daß das Atten¬ 
tat, dem der österreichisch-ungarische Thronfolger und seine 
Gemahlin zum Opfer gefallen sind, in Serbien zum mindesten mit 
der Konnivenz von Angehörigen der serbischen Regierung und 
Armee vorbereitet worden ist. Es ist ein Produkt der gro߬ 
serbischen Bestrebungen, die seit einer Reihe von Jahren eine Quelle 
dauernder Beunruhigungen für die österreichisch-ungarische Mon¬ 
archie und für ganz Europa geworden sind. 
In besonders markanter Form trat der großserbische Chauvi¬ 
nismus während der bosnischen Krisis in die Erscheinung. Nur der 
weitgehenden Selbstbeherrschung und Mäßigung der österreichisch¬ 
ungarischen Regierung und dem energischen Einschreiten der 
Großmächte war es zuzuschreiben, wenn die Provokationen, 
welchen Österreich-Ungarn in dieser Zeit von seiten Serbiens aus- 
1 Nach dem hei den Akten befindlichen, am 1. August nach Tanger ab- 
gesandten, am 17. August aber als unbestellbar zurückgekommenen metallo- 
graphierten Erlaß an den Geschäftsträger in Tanger. Vgl. deutsches 
Weißbuch vom Mai 1915, S. 25, Nr. 2. 
2 Der Erlaß wurde gesandt am 30. Juli nach Rom (Botschaft), Brüssel, Haag, 
Sofia und Mexiko, am 31 Juli nach. Konstantinopel, Madrid, Washington, 
Athen, Bern, Bukarest, Kopenhagen, Kristiania, Lissabon, Luxemburg, 
Stockholm, Bogota, Caracas, Havanna, Lima, Port au Prince, Santiago, 
La Paz, Teheran, Bangkok und Kairo. Das für Guatemala bestimmte 
Exemplar des Erlasses ging am 11. August nach. Washington ab. Be¬ 
züglich des Inhalts des Erlasses vgl. auch Nr. 100.
	        
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