Volltext: Deutschland und Europa

Falls die Türkei Bulgarien angreifen sollte, verpflichtet sich Serbien, 
in das Gebiet der Türkei einzufallen und von seinen mobilisierten Truppen 
nicht weniger als 100000 Mann auf den Kriegsschauplatz am Wardar zu 
senden. •' 
Falls Serbien sich zu dieser Zeit mit einer anderen Macht (allein oder 
gemeinsam mit Bulgarien) schon im Kriege befinden sollte, so ist es ver¬ 
pflichtet, alle verfügbaren Truppen gegen Rumänien oder die Türkei zu 
entsenden. 
Artikel III. 
Falls Österreich-Ungarn Serbien angreifen sollte, verpflichtet sich Bul¬ 
garien, Österreich-Ungarn sofort den Krieg zu erklären und seine Tuppen 
in Stärke von 200 000 Mann auf serbisches Gebiet zu entsenden und ge¬ 
meinsam mit der serbischen Armee offensiv und defensiv gegen Österreich- 
Ungarn operieren zu lassen. 
Diese Verpflichtungen seitens Bulgariens zugunsten Serbiens bleiben 
auch für den Fall in Kraft, daß Österreich-Ungarn, nach Vereinbarung mit 
der Türkei oder ohne eine solche, unter irgendeinem Vorwände seine Trup¬ 
pen in den Sandschak von Novi-Bazar einrücken lassen und hierdurch 
Serbien nötigen sollte, entweder Österreich-Ungarn den Krieg zu erklären 
oder seine Heere nach dem Sandschak zur Verteidigung seiner dortigen 
Interessen zu entsenden, wodurch Serbien einen Zusammenstoß mit Öster¬ 
reich-Ungarn hervorrufen würde. 
Falls die Türkei Serbien angreifen sollte, verpflichtet sich Bulgarien, 
sofort in türkisches Gebiet einzudringen und aus dem Bestände der auf 
Grund des Artikels I der gegenwärtigen Konvention mobilisierten Truppen 
eine Armee von mindestens 100000 Mann auf den Kriegsschauplatz des 
Wardar zu entsenden., 
Wenn Rumänien Serbien angreifen sollte, verpflichtet sich Bulgarien, 
gegen die rumänische Armee aggressiv vorzugehen, sobald dieselbe die 
Donau überschritten haben und in serbisches Gebiet eingedrungen sein 
sollte. Falls Bulgarien in einem der in diesem Artikel vorgesehenen Fälle 
sich bereits allein oder in Gemeinschaft mit Serbien im Kriegszustände mit 
einer anderen Macht befinden sollte, so verpflichtet es sich, Serbien mit 
allen noch verfügbaren Truppen beizustehen. 
Artikel IV. 
Falls Serbien und Bulgarien auf Grüner vorhergehender Übereinkunft 
der Türkei den Krieg erklären sollten, so verpflichtet sich jeder der Ver¬ 
bündeten, falls keine anderen speziellen diesbezüglichen Vereinbarungen 
vorliegen sollten, aus dem Bestände der auf Grund des Artikels I dieser 
Konvention mobilisierten Truppen je eine Armee von mindestens 100000 
Mann auf den Kriegsschauplatz am Wardar zu senden. 
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