Volltext: Deutschland und Europa

Artikel VII. 
Um die freie Durchfahrt durch die Meerenge von Gibraltar zu gewähr¬ 
leisten, vereinbaren die beiden Regierungen, an dem Teil der marokkani¬ 
schen Küste zwischen Melilla und den Höhen, die das rechte Sebou-Ufer 
beherrschen (ausschließlich dieser beiden Punkte), keine Befestigungen 
oder strategischen Anlagen irgendwelcher Art errichten zu lassen. 
Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für die Punkte an der marokkani¬ 
schen Küste des Mittelmeeres, die gegenwärtig von Spanien besetzt sind. 
Artikel VIII. 
Im Gefühle ihrer aufrichtigen Freundschaft für Spanien nehmen die bei¬ 
den Regierungen besondere Rücksicht auf die Interessen, die sich für 
Spanien aus seiner geographischen Lage und seinen territorialen Besitz 
zungen an der marokkanischen Küste des Mittelmeeres ergeben; die fran¬ 
zösische Regierung wird sich über diese Interessen mit der spanischen 
Regierung verständigen. 
Die Regierung Seiner Britischen Majestät soll von dem hierüber etwa zu 
treffenden Abkommen zwischen Frankreich und Spanien benachrichtigt 
werden. 
Artikel IX. 
Die beiden Regierungen vereinbaren, einander bei der Durchführung 
der Bestimmungen dieser Erklärung über Ägypten und Marokko diploma¬ 
tisch zu unterstützen. 
Zu Urkund dessen haben Seine Exzellenz der Botschafter der französi¬ 
schen Republik bei Seiner Majestät dem König des Vereinigten König¬ 
reichs von Großbritannien und Irland und der Überseeischen britischen 
Lande, Kaiser von Indien, und Seiner Britischen Majestät Erster Staats¬ 
sekretär für Auswärtige Angelegenheiten, die hierzu gebührend bevoll¬ 
mächtigt sind, diese Erklärung unterzeichnet und mit ihren Siegeln ver¬ 
sehen. 
Geschehen zu London in zweifacher Ausfertigung am 8. April 1904. 
(L. S.) Paul Cambon. 
(L. S.) Lansdowne. 
Geheimabkommen zu dem Vertrag zwischen Großbritannien 
nnd Frankreich yom 8. April 1904.1) 
Artikel I. 
Falls eine der beiden Regierungen sich durch die Gewalt der Umstände 
gezwungen sieht, ihre Politik hinsichtlich Ägyptens und Marokkos zu 
*) Aus Morocco in Diplomacy by E. D. Morel London Smith, Eider & Co. 
1912. — S. 234/235. 
205
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.