Volltext: Deutschland und Europa

Nr. 15. 
Mittelmeerabkommen zwischen Italien und Frankreich. 
Der Botschafter der französischen Republik 
H. Barre re in Rom 
an 
S. Exzellenz den Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Italiens 
H. Marquis Visconti Venosta1). 
Rom, den 14. Dezember 1900. 
In Verfolg des Abschlusses des Abkommens vom 21. März 1899L>) zwi¬ 
schen Frankreich und Großbritannien hatte meine Regierung in der Ant¬ 
wort an Ihren geehrten Amtsvorgänger die Gelegenheit, ihm durch meine 
Vermittlung Aufklärungen zu geben, die geeignet sind, jeden Zweifel über 
die Tragweite dieses Dokumentes zu zerstreuen. 
Seitdem haben Eure Exzellenz die Ansicht ausgedrückt, daß diese Ver¬ 
sicherungen, falls in ausführlicher Form wiederholt, dazu beitragen würden, 
die guten Beziehungen zwischen unsern beiden Ländern zu befestigen. 
Ich bin infolgedessen vom Minister des Äußern ermächtigt worden, Eurer 
Exzellenz auf Grund der zwischen Frankreich und Italien bestehenden 
freundschaftlichen Beziehungen und in der Annahme, daß diese Erklä¬ 
rung noch zu deren Verbesserung führen wird, zur Kenntnis zu bringen, 
daß das Abkommen vom 21. März 1899, dadurch, daß es das Vilajet 
Tripolis außerhalb der durch dasselbe sanktionierten Teilung des Einflusses 
läßt, für die französische Einflußsphäre hinsichtlich Tripolis Cyrenaika eine 
Grenze bezeichnet, welche die Regierung der Republik nicht die Absicht 
hat zu überschreiten, und daß es außerhalb ihrer Pläne liegt, die Kara¬ 
wanenverbindungen von Tripolis mit den in dem erwähnten Abkommen 
ins Auge gefaßten Gebieten zu unterbinden. 
Diese Erklärungen, welche wir geheimzuhalten übereingekommen sind, 
werden, daran zweifle ich nicht, dazu beitragen, in diesem Punkte, wie in 
anderen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen unsern beiden Län¬ 
dern zu befestigen. 
Barrere. 
*) Französisches Gelbbüch: Les Äccords FrancoItaÜens de 1900—1902, Paris 
1920. S. 3. 
2) Dieser Vertrag war Gegenstand eines im Jahre 1899 veröffentlichten Gelb¬ 
buches. 
198
	        
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