Volltext: Deutschland und Europa

bulgarischen Armee wird ein russischer Stabsoffizier attachiert. Alle diese 
Personen haben bei der Entscheidung von Fragen operativen Charakters 
eine beratende Stimme. 
Dem Hauptquartier des russischen Oberkommandierenden wird ein von 
Seiner Zarischen Hoheit dem Fürsten von Bulgarien ernannter bulgarischer 
General oder Stabsoffizier zugeteilt. 
9. 
Die Kampf- und Transportschiffe der russischen Flotte haben während 
der kriegerischen Ereignisse das Recht, alle bulgarischen Häfen zu be¬ 
nutzen, sich in ihnen mit Verpflegungsgegenständen aller Art zu versehen 
und Maßnahmen zu ihrer Sperrung und Verteidigung zu ergreifen. 
Die bulgarische Kriegs- und Handelsflotte wird der Verfügung des 
Oberbefehlshabers der russischen Flotte völlig unterstellt; dieser entschei¬ 
det alle — gemeinsamen oder getrennten — Aufgaben, die er für nötig 
erachtet, nach eigenem Ermessen. 
10. 
Vorliegendes Übereinkommen tritt sofort nach seiner Unterzeichnung 
in Kraft und ist ein Staatsgeheimnis von besonderer Wichtigkeit. 
(gez.) Generalmajor Shilinskij. 
(Rotb. Heft II, Nr. 2.) 
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