Volltext: Deutschland und Europa

Nr. 11. 
Yertrag über Samoa, die Tonga-Inseln, Salomonsinseln und 
Sansibar zwischen Deutschland und Großbritannien vom 
14. November 1899. *) 
London, den 14. November 1899. 
Konvention. 
Nachdem die Kommissare der drei beteiligten Regierungen in ihrem Be¬ 
richt vom 18. Juli d. J. die auf eingehende Prüfung der Sachlage begrün¬ 
dete Ansicht ausgesprochen haben, daß es unmöglich sein würde, den 
Unruhen und Mißständen, von welchen die Samoa-Inseln gegenwärtig 
heimgesucht werden, wirksam abzuhelfen, so lange die Inseln der gemein¬ 
schaftlichen Verwaltung der drei Regierungen unterstellt blieben, erscheint 
es wünschenswert, eine Lösung zu suchen, die diesen Schwierigkeiten ein 
Ende machen und gleichzeitig den legitimen Interessen der drei Regie¬ 
rungen Rechnung tragen würde. Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, 
sind die mit gehörigen Vollmachten ihrer hohen Souveräne versehenen 
Unterzeichneten über die nachstehenden Punkte übereingekommen: 
Artik el I. 
Großbritannien verzichtet zugunsten Deutschlands auf alle seine Rechte 
auf die Inseln Upolu und Sawai, einschließlich des Rechts, daselbst eine 
Marine- und Kohlenstation zu errichten, und des Rechts auf Exterritoria¬ 
lität auf jenen Inseln. In gleicher Weise verzichtet Großbritannien zu¬ 
gunsten der Vereinigten Staaten von Amerika auf alle seine Rechte auf 
die Insel Tutuila und auf die anderen östlich des 171. Längengrads von 
Greenwich gelegenen Inseln der Samoagruppe. Großbritannien erkennt 
an, daß die Gebiete im Osten der neutralen Zone, welche durch das Ab¬ 
kommen von 1888 in Westafrika geschaffen worden ist, an Deutschland 
fallen. Die Grenzen des Deutschland zukommenden Teils der neutralen 
Zone werden durch Artikel V der vorliegenden Konvention festgesetzt. 
Artikel II. 
Deutschland verzichtet zugunsten Großbritanniens auf alle seine Rechte 
auf die Tonga-Inseln mit Einschluß Vavaus und auf Savage Island, ein¬ 
schließlich des Rechts, daselbst eine Marine- und Kohlenstation zu errich- 
i) Staatsarchiv. Band 64, 901, No. 12068, S. 1—3. 
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