Volltext: Deutschland und Europa

lenz mir mitteilen, daß E. E., nachdem Hochdieselbe auf Allerhöchsten Be¬ 
fehl den von den russischen und französischen Qeneralstäben ausgearbei¬ 
teten Entwurf der Militärkonvention geprüft und Hochderselben Gutachten 
darüber dem Kaiser unterbreitet haben es als Pflicht ansehen, mich zu 
benachrichtigen, daß der Wortlaut dieses Abkommens, so wie es grund¬ 
sätzlich von Seiner Majestät genehmigt und im August 1892 von den bei¬ 
den zu diesem Zwecke von ihren Regierungen abgeordneten H. H. Gene¬ 
raladjutant Obroutcheff und dem Divisionsgeneral von Boisdeffre gezeich¬ 
net worden ist, nunmehr als endgültig angenommen betrachtet werden 
kann. 
Ich habe mich beeilt, meiner Regierung diese Entscheidung mitzuteilen 
und ich bin ermächtigt, Euerer Exzellenz zu erklären, mit der Bitte diesen 
Beschluß zur Kenntnis Seiner Majestät des Kaisers zu bringen, daß der 
Präsident der Republik und daß die französische Regierung gleichfalls 
die erwähnte militärische Konvention, deren Text von beiden Seiten ge¬ 
nehmigt worden ist, nunmehr als rechtskräftig betrachten. 
In Verfolg dieses Abkommens werden die beiden Generalstäbe von jetzt 
an die Möglichkeit haben, sich jederzeit zu verständigen und sich gegen¬ 
seitig alle die Auskünfte mitzuteilen, welche ihnen nützlich sein könnten. 
M o n t e b e 11 o. 
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