Volltext: Deutschland und Europa

Nr. 4. 
Beitrittserklärung Deutschlands zum Österreichisch- 
Bumänischen Vertrage vom 30. Oktober 1883.1) 
Seine Majestät 
der Kaiser von Österreich, Apostolischer König von Ungarn, und 
Seine Majestät 
der König von Rumänien 
haben folgenden Freundschafts- und Bündnisvertrag geschlossen: 
' Artikel 1. 
Die hohen vertragschließenden Parteien versprechen sich Frieden und 
Freundschaft und werden keine Allianz oder Verbindlichkeit eingehen, 
die gegen einen ihrer Staaten gerichtet ist. Sie verpflichten sich, eine 
freundschaftliche Politik zu verfolgen und sich nach Maßgabe ihrer Inter¬ 
essen wechselseitigen Beistand zu leisten. 
Artikel 2. 
Wenn Rumänien ohne irgendeine Herausforderung seinerseits durch 
Rußland angegriffen werden sollte, so ist Österreich-Ungarn verpflichtet, 
ihm rechtzeitig Hilfe und Beistand gegen den Angreifer zu leisten. Wenn 
Österreich-Ungarn unter denselben Umständen in einem Teile seiner Staa¬ 
ten, der Rumänien benachbart ist, angegriffen würde, wird der casus foe¬ 
deris für Rumänien sogleich eintreten. 
Artikel 3. 
Wenn eine der höhen vertragschließenden Parteien sich von einem An¬ 
griffe unter den oben erwähnten Bedingungen bedroht fände, so werden 
die wechselseitigen Regierungen sich über die Maßnahmen verständigen, 
die im Hinblick auf ein Zusammenwirken ihrer Armeen zu ergreifen wären. 
Diese militärischen Fragen, hauptsächlich die der Einheit der Operationen 
und des Durchmarsches durch die wechselseitigen Gebiete, sollen durch 
eine Militärkonvention geregelt werden. 
A r t i k e 1 4. 
Wenn entgegen ihrem Wunsche und ihrer Hoffnung die hohen ver¬ 
tragschließenden Parteien zu einem gemeinsamen Kriege unter den in den 
x) Deutsche Übersetzung aus Bernhard Schwertfeger: Die Diplomatischen Akten 
des Auswärtigen Amts 1871—1914 — Kommentar — Bd. I S. 268, 269. 
164
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.