Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Siebenter Band (Siebenter Band / 1842)

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durch ihre Pensionen einziehen und den Religionsfond 
erleichtern zu können. Daher kam es, daß bis auf 
gegenwärtige Zeit weltpriestcrliche Pfarren mit Geist 
lichen aus bestehenden und aus aufgehobenen Klöstern 
besetzt waren. Daß auch zu Fcldkapläncn und Feld 
superioren vorzüglich Klostergeistliche genommen wer 
den sollten, hatte schon M. Theresia im 1.1775 ver 
ordnet. 
§. 1008. Aufhebung der einfachen Pfründen, der Missionen, 
der Abtretung der Pfründen an Andere, und des Besitzes 
mehrcr Pfründen. 
Man kann schon aus dem bisher Gesagten sehen, 
daß Kaiser Joseph die gehörige Verwaltung der Seel 
sorge nachdrücklich zu befördern,, und alle Geistliche, 
Ordenspriester nicht minder als Weltpriester, zu der 
selben zu verhalten suchte. Daher wurden auch die so 
genannten einfachen Pfründen, jene nähmlich, mit de 
nen keine Seelsorge verbunden war, nach Verord 
nungen von 1782 und83 entweder in Seelsorgerpfrün 
den verwandelt, oder aufgehoben, oder zur Ausstat 
tung der neuen Pfarren verwendet. Davon waren 
nicht einmahl die Chorpfründen an den Dom- und 
Kollcgiatkirchen, sondern nur die Domherrnstellen, 
und auch diese nicht ganz, ausgenommen. — Die 
Missionsstatzionen und mit ihnen die Miffionen waren 
schon im März 1781 aufgehoben worden. Solche 
Missionsstatzionen waren vorzüglich in Oesterreich ob 
der Ens und in der oberen Steiermark in jenen Ge 
genden gewesen, wo es von jeher viele heimliche Lu
	        
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