Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Siebenter Band (Siebenter Band / 1842)

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das Land eine neue schon im I. 1769 kund gemachte, 
aber bald wieder zurückgenommene so genannte Stol- 
ordnuug erschienen war, eine solche auch für Wien 
erlassen, und darin wurden die Gebühren bei Tau 
fen, Trauungen, Leichenbegängnissen und für die 
Zeugnisse von der Verrichtung dieser kirchlichen Hand 
lungen für beständig und gleichförmig festgesetzt. Die 
Taufgebühr wurde jedoch im Oktober des folgenden 
Jahres aufgehoben. — Unterm 20. Februar 1782 wur 
de den Bischöfen ein vom 4. Jäner desselben Jahres 
datirter Hirtenbrief des Bischofs von Verona an die 
Gemeinden und Seelsorger der zwei zu seinem Spren 
gel gehörigen Vikariate Aviv und Bretoniko inWälsch- 
Tirol mitgetheilt, worin derselbe in folge einer Auf 
forderung des Kaisers die Brüderschaften vom Her; 
Jesu und vom Gürtel des h. Franziskus, wie über 
haupt alle, welche nicht die landesfürstlichc Genehmi 
gung erhalten hatten, für aufgelöst erklärte, und die 
Tafeln, die in den Kirchen der Orden des h. Fran 
ziskus am Porziunkula-Tage mit der Aufschrift: so 
oft, als oft (man nähmlich an selbem Tage in eine 
solche Kirche gehe, könne man dort vollkommenen Ab 
laß gewinnen) aufgehängt wurden, wie auch den Ge 
brauch der so genannten päpstlichen Ablässe und Ge- 
neralabsoluzionen untersagte. Bei der Mittheilung 
dieses Hirtenbriefes ward den Bischöfen zugleich be 
fohlen, bevor sie hierüber etwas inDruck geben wür 
den, den dießfälligen Aufsatz den Länderstellen zur 
Einsicht vorzulegen.
	        
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