Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Siebenter Band (Siebenter Band / 1842)

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gens nur einen Beweis habe geben wollen, wie sehr 
er dem Kaiser ergeben, und sür dessen Ruhm und 
Bestes, so wie für jenes der Religion und Kirche be- 
eifert sei. Da die Augen des Publikums auf ihn gerich 
tet seien, so habe erseine Gesinnungen ganz offenbaren 
müssen, was ihm der Kaiser nicht verargen werde. 
Bei dem blieb es, und es wurden zwischen der 
Staatskanzlei und der Nunziatur in Sachen, welche 
die äussere Kirchenverfassung betrafen, keine Ver 
handlungen mehr gepflogen. Garampi verließ nach 
ein par Jahren seinen Posten, nachdem er am 14. Hor 
nung 1785 zum Kardinal war erhoben worden. 
§. 991. Kirchliche Verfügungen im I. 1782. 
Die Aufhebung von Klöstern, ja von ganzen geist 
lichen Orden, welche der Nunzius in seiner Vorstel 
lung als widerrechtlich und religionsschädlich bezeich 
nete , war damahls nur erst im Mailändischen vor, 
genommen worden, wo bereits in den ersteren Mona 
then des Jahres 1781 dreiMinoritenklöster das Schick 
sal der Aufhebung getroffen hatte. Aber am 12. Jä- 
ner 1782 erschien auch für Oesterreich und Steier 
mark eine landesfürstliche Erklärung, vermög wel 
cher alle Klöster zur Aufhebung bestimmt wurden, 
deren Glieder sich nur dem so genannten beschaulichen 
Leben, oder der eigenen geistlichen Vervollkommnung 
widmeten-, und die vermög ihrer Ordensregel nicht 
zur Seelsorge, zum Jugendunterrichte, oder zur Kran 
kenpflege gezogen werden konnten. — Am 25. Jäner 
d. I. wurde, nachdem bereits ein Jabr früher sür
	        
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