Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Siebenter Band (Siebenter Band / 1842)

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wurde im Juni 1782 verordnet, daß sie nach den 
allgemeinen polizeilichen Vorschriften einzuziehen, 
und so wie diejenigen, die ihre Angehörigen oder 
Untergebenen oder Nachbarn durch falsche Auslegung 
der Toleranzbestimmungen oder durch Drohungen 
zur Erwählung der protestantischen Religion zu ver, 
mögen suchten, aufs schärfste zu bestrafen seien. 
Bei den Erklärungen für den Protestantismus, 
welche in folge des Toleranzpatentes geschehen durf 
ten, fielen im Anfange nicht geringe Unordnungen 
vor. Nicht bloß solche, die demselben bisher in der 
Stille ergeben waren, erklärten sich nun laut und öffent 
lich für ihn, sondern auch laue Katholicken, die bei der 
protestantischen Religion ein ungebundenes, sittenlo 
ses Leben führen zu dürfen, oder zeitliche Vortheile 
zu erlangen hofften. Von dergleichen Beweggründen 
wurden besonders solche bestimmt, die unter Prote 
stanten lebten. Andere wurden durch die Macht des 
Beispieles, noch andere durch die oben erwähnten 
Triebfedern oder Nöthigungsmittel zur Erklärung für 
den Protestantismus vermocht. Hie und da wollten 
ganze Ortschaften, oder wenigstens ganze Haufen im 
allgemeinen für die protestantische Religion sich erklä 
ren. Es kamen auch Solche vor, die sich nur über 
haupt von der katholischenReligion lossagen wollten, 
ohne sich zu einer protestantischen zu bekennen. Nicht 
Wenige von denen, die sich für eine solche erklärten, 
waren mit ihren Lehren, selbst im allgemeinen, unbe 
kannt. — Gegen dergleichen Unordnungen wurden 
vermöge Verordnungen, welche in den ersteren Mona-
	        
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