Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Siebenter Band (Siebenter Band / 1842)

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Sätze einzulassen. Den Bischöfen aber .wurde aufs 
schärfste verbothen, die Bulle der Geistlichkeit oder 
dem Volke öffentlich oder in geheim aufzudringen, je 
irgend einen Gebrauch von ihr zu machen. Zugleich 
wurde befohlen, alle sowohl Molinistischen als Jan- 
senistischen Grundsätze, Abhandlungen, Diskurse 
und Lehren hindanzuhalten, und weder die einen 
noch die andern bei Geistlichen oder Weltlichen in 
Disputatzionen oder Schriften auch nur zu nennen. 
Um dieselbeZeit wurde den Bischöfen untersagt, 
ihren Geistlichen die Lesung eines Buches zu verbie 
then, welches von der Zensurkommisston Jedermann 
zu lesen erlaubt worden wäre. — Den Franziska, 
nern wurde für die heiligen Oerter in Palästina, 
den Trinitariern zur Auslösung der Christensklaven 
zu sammeln verbothen. — Bei den Prozessionen 
wurden die übergroßen Fahnen, die besonderen Ge 
wänder, Schürzen, hohen Federn auf den Hüten und 
Kasketten derHahnenträger, wie auch die den Fahnen 
voranschreitenden Musiker abgeschafft. — Den Stif 
tern und Klöstern, welchen noch keine bestimmte un- 
überschreitbare Zahl von Mitgliedern vorgeschrieben 
war —was bei mehren bereits geschehen — wurde 
unterm 20. Mai verbothen, einstweilen, bis auch 
ihnen eil» solche Zahl bestimmt wäre, Jemanden 
aufzunehmen. 
Unterm 4. September wurde von der Landes 
regierung den bischöflichen Konsistorien bekannt ge 
macht, es sei der Wille und Befehl des Kaisers, 
daß die Bischöfe in Bezug auf ihre in den Oester-
	        
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