Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Fünfter Band (Fünfter Band / 1842)

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bestimmten Zeit auf dem Landtage rin. Sie wieder, 
höhlten zwar die vorigen Forderungen der sämmtli 
chen Protestanten, der Kaiser aber verwies sie auf das, 
was er ihnen in seiner Aufforderung von 28. Mai 
zugesagt hatte, und erklärte insbesondere, daß er 
sie bei derjenige» Religionsübung belassen wolle, die er 
beim Ableben des Kaisers Matthias angetroffen habe. 
Sie bequemten sich nun zur Huldigung, die am 
13. Juli aufs feierlichste vor sich ging. — Den pro 
testantischen Ständegliedern, die sich zur Huldigung 
nicht eingefunden hatten, bestimmte der Kaiser zur 
Nachhohlung des Verabsäumten nun noch eine Frist 
von vier Wochen, nach deren fruchtlosem Verlaufe 
sie für Rebellen erklärt und aus dem Lande verbannt 
werden sollten. Einige benützten diese Frist; die 
übrigen aber, die cs nicht thaten, 31 an der Zahl, 
theils Herren, theils Ritter, wurden am 12. Sep 
tember 1620 durch ein offenes Patent als Feinde des 
Kaisers und des Vaterlandes, und acht Tage dar 
auf ihrer Habe und Güter verlustig erklärt, und 
mußten alsbald das Vaterland verlassen. 
$• 770. Verpfändung des Landes ob der Ens an Baiern. Hul 
digung der dortigen Stände. 
Nicht lange nach der Huldigung der unterensi- 
schen Stände erfolgte auch jene der oberensischcn. Sie 
wurde durch Marmilian, Herzog von Baiern , be 
wirkt. Diesem hatte der Kaiser, als er im Oktober 
1619 das Schutz- und Trntzbündniß mit ihm schloß, 
vollen Ersatz der Kriegskosten und des Schadens,
	        
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