275
ten, und auch diejenigen, die zur österlichen Zeit nicht
zur Beicht gingen, zuerst hierüber zu ermahnen, und
wenn die Ermahnung neun Tage lang fruchtlos blie
be, ihnen den Eintrit in die Kirche zu verwehren,
und, wenn sie auch auf dieses nicht zur Beicht kämen,
sie nach andern neun Tagen öffentlich von der Kanzel
zu erkommuniziren. — Im 1.1606 wurde der Doktor
Johann Prielmair zu Gräz auf dem Hauptplatze am
hellen Tage ermordet, auch wurden um dieselbeZeitnoch
zwei andere Mordthaten in Gräz verübt. — Fraß und
Völlerei, besonders nächrliche Saufgelage, waren sehr
häufig, und gaben zu vielen Raufereien und Schlä
gereien, besonders der Handwerker untereinander,
oder mit den Studenten Anlaß. Im I. 1611, wäh
rend Erzherzog Ferdinand abwesend war, fiel zu Gräz
eine solche Rauferei vor, bei welcher Einer erschla
gen, und Sieben schwer verwundet wurden. Die Ge
müther waren überhaupt noch ziemlich roh; das
Faustrecht war zwar abgestellt, aber Zornmüthigkeit
Rachsucht, Roheit, Habsucht, aus welcher jenes
Recht entsprungen war, waren noch nicht sehr ver
mindert, und äußerten sich nur auf etwas andere Art.
Erst nachdem in der späteren Zeit dieses Zeitraums
das Lutherthum und mit ihm die beinahe unaufhörli
chen Religionsunruhen völlig unterdrückt, eine bessere
Geistlichkeit herangebildet, und viele neue Klöster mit
guter Verfassung und gemeinnützigen Zwecken errich
tet, und dadurch der Unterricht iu der Religion, die
Anciferung zum Guten, die religiöse und sittliche Er
ziehung viel allgemeiner und.kräftiger, als je zuvor,
18 * .