Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Fünfter Band (Fünfter Band / 1842)

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Marmilian II. und Rudolf II. mußten dieser aufge 
klärten Tollheit durch eigene strenge Verordnungen 
wehren. 
§. 851. Fortsetzung. 
Auch unter denen, welche in der katholischen Re 
ligion verharrten, deren Anzahl aber zu verschiede 
nen Zeiten gering war, trifft man viele und grobe 
Laster an, so wie überhaupt unter den Landesein 
wohnern auch nach der Unterdrückung des Luther 
thums. So war im 1.1583 zu Wien ein Mädchen, 
Anna Schildbauer, welche behauptete, vom Teufel 
besessen, und von ihrer eigenen Großmutter bezaubert 
worden zu sein, und welche dadurch verursachte, daß 
letztere lebendig zu Erdberg verbrannt wurde. Es 
dürfte dieß aber wohl das letzte Beispiel sein, daß in 
unsern Ländern Jemand wegen Zauberei verurtheilt 
worden ist. — Etliche Jahre vorher stahl ein Zimmer 
mann in der Nacht aus dem Tags vorher in der 
Schottenkirche neu aufgerichteten Tabernakel dieMon- 
stranze und den Kelch, aus welchem er den geweihten 
Wein ausgetrunken hatte. Auch er wurde wegen die, 
ses Frevels und Gottesraubes auf der gewöhnlichen 
Richtstätte zu Erdberg erst enthauptet, dann ver 
brannt. — Im I. 1589 erließ der Pfarrer von Grad- 
wein bei Gräz, Andreas von Stein, zugleich Erz 
priester in Steiermark, an alle ihm untergeordnete 
Pfarrer und Seelsorger den Auftrag, diejenigen, wel 
che offenbar im Wucher, Ehebrüche, Beischlafe, son 
stiger Unzucht, oder in anders« schweren Sünden leb-
	        
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